5-Sterne-System
Taxi-Bewertung: Fahrgäste in Wien erhalten mehr Rechte
Ab 1. Juli haben Taxi-Fahrgäste die Möglichkeit, die Fahrt, den Fahrer, aber auch das Fahrzeug selbst mittels QR-Code und Punkten zu bewerten.
Das Taxi-Gewerbe erschien in letzter Zeit immer wieder wegen Missständen in den Schlagzeilen, doch diesmal gibt es etwas Positives zu berichten. Um die Qualität der Wiener Taxis zu heben, müssen ab 1. Juli in allen Fahrzeugen die Fahrgastrechte angezeigt werden. Zusätzlich erlaubt ein QR-Code den Kunden, die Fahrt online zu bewerten.
Stadtregierung ergreift Maßnahmen
Die Stadtregierung hat nun die Zügel angezogen und gemeinsam mit der Wirschaftskammer Wien beschlossen, dass alle Taxis Informationen mit den Fahrgastrechten und den Pflichten der Lenker anbieten müssen, heißt es in einer Aussendung.
"Die Wiener Taxis sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Verkehr und werden jährlich von tausenden Kunden genutzt. Der neue verpflichtende QR-Code in den Taxis stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Konsumenten-Transparenz dar, von dem auch die gesamte Branche profitiert", so Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ).
Das ist das neue Bewertungssystem
Mithilfe des QR-Codes soll es künftig möglich sein, die Fahr, den Fahrer und auch das Fahrzeug mit bis zu fünf Sternen zu bewerten. Sollte man einen der drei Punkte mit nur einem oder zwei Sternen bewerten, bekommt man die Möglichkeit eine Mehrfachantwort abzugeben. Also zu erklären, womit man im Speziellen unzufrieden war. Bis zu diesem Punkt ist die Bewertung anonym.
Möchte man als Fahrgast, dass die Beschwerdekommission der Fachgruppe einen Vorfall genauer unter die Lupe nimmt, muss man seinen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Auch wird es die Möglichkeit geben, Fotos zu Dokumentationszwecken hochzuladen.
Neben dem QR-Code kann aber auch weiterhin Rückmeldung über die Feedback-Homepage abgegeben werden. Die Gesamtbewertung eines Taxis ist allerdings nicht öffentlich einsehbar, heißt es.
Diese sieben Fahrgastrechte gelten ab 1. Juli:
1. Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
2. Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
3. Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
4. Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
5. Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
6. Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
7. Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen für Sie frei sein.
Gravierendes Problem nicht beseitigt
Obwohl alle dieser Regelungen sehr wichtig sind, wird ein erheblicher Missstand damit nicht gelöst: Wenn ein Taxifahrer den Fahrgast erst gar nicht einsteigen lässt. Das ist, wie in der Vergangenheit des Öfteren berichtet, bereits unzählige Male passiert. Fahrer, besonders am Hauptbahnhof, haben Kunden beispielsweise nicht mitgenommen, weil ihnen die Fahrt zu kurz war und damit zu wenig Geld einbringt.