Deutschland
Taubstumme beim Sex zu laut – muss ihre Wohnung räumen
In Sachsen-Anhalt soll eine gehörlose Frau ihre Wohnung räumen, weil sich ihre Nachbarn über angeblich zu laute Sexgeräusche echauffierten.
Ein bizarres Urteil lässt in Deutschland aufhorchen. Die seit ihrer Geburt gehörlose Sindy K. (37) wurde von ihren Nachbarn und der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) vor Gericht gezerrt. Der Grund: Ihre angeblich zu lauten Sexgeräusche seien eine "nachhaltige Störung des Hausfriedens".
Wie die "Bild" schreibt, sollen zwei Nachbarinnen der laut eigenen Angaben taubstummen 37-Jährigen aus Halle an der Saale, seit geraumer Zeit Beschwerden über sie verfassen. Sie sollen sie dabei sogar bespitzelt und auch "über sämtliche Männerbesuche akribisch Buch geführt" haben, heißt es in dem Bericht weiter.
"Autokennzeichen der Männer notiert"
Am Ende kam es zum Zivilprozess zwischen der Vermieterin, der HWG, und Sindy K. "Ich habe auch die Autokennzeichen der Männer notiert", bestätigte eine der Nachbarinnen vor Gericht und ratschte eine Litanei an Ortsnamen runter. Immer wieder habe es auch Polizeieinsätze wegen Ruhestörung durch die Gehörlose gegeben, sagt sie.
Die 37-jährige Beschuldigte, die seit 2015 in der Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss lebt, schildert gegenüber "Bild" mittels Textnachrichten ihre Sicht: "Es fing damit an, dass man sich wegen meines Kaninchenstalls auf dem Balkon beschwerte, den habe ich dann abgeschafft." Die betreffenden Nachbarinnen hätten sie sogar beim täglichen Einkauf verfolgt.
"Habe nicht mit jedem Mann Sex"
Zu den Männerbesuchen äußerte sie sich wie folgt: "Ich habe nicht mit jedem Mann, der mich besucht, Sex". Sie verkaufe auch viele Sachen über Ebay und Kleinanzeigen. "Aber wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist. Das geht meine Nachbarinnen allerdings auch nichts an", schreibt sie.
Das sehen die ganz offensichtlich anders. Und das Gericht in einem himmelschreienden Urteil auch: der Räumungsklage wurde stattgegeben. "Das Urteil wurde am 9. Januar verkündet und drei Tage später zugestellt. Ab diesem Datum läuft die vierwöchige Rechtsmittelfrist!", bestätigt ein Sprecher.
Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, Sindy K. will es anfechten.