Laut der Staatsanwaltschaft hatte der 35-Jährige gleich mehrere Straftaten begangen, für die er sich nun verantworten musste. Unter anderem wurde dem Mann teils vollendeter, teils versuchter schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung und weitere Vergehen vorgeworfen.
Besonders brisant ist allerdings ein Diebstahl vom Juni 2024: Damals soll der Beschuldigte die Scheibe eines Bundesheer-Lkws, der während einer Übung im Bezirk St. Veit geparkt war, eingeschlagen und unter anderem zwei Sturmgewehre des Typs StG 77 und Magazine entwendet haben – eines davon ist bis heute verschwunden. Der Angeklagte beteuerte, dass er nur eines der Gewehre an sich genommen hatte.
Der Richter und die Staatsanwältin am Klagenfurter Landesgericht gingen davon aus, dass der 35-Jährige beide Sturmgewehre an sich genommen hatte. Der Staatsanwältin zufolge war der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt im Suchtgiftmilieu aktiv. Daher sei davon auszugehen, dass er dort einen Abnehmer für das zweite Gewehr gefunden habe. Der Angeklagte gab an, dass er sich aufgrund seiner Drogenabhängigkeit nur teilweise an den Waffendiebstahl und andere Taten erinnern könne.
Diese Erklärung wollte der Richter nicht gelten lassen. Ihm zufolge seien die Drogen zwar ein Teil der Vorfälle gewesen, doch "da muss kriminelle Energie dahinter sein". Insbesondere bei dem Vorfall, bei dem der Angeklagte Waren eines ehemaligen Arbeitgebers im Wert von 22.000 Euro auf Lieferschein abholte und diese weiterverkaufte.
Schlussendlich wurde der 35-Jährige, der ohne Anwalt zur Verhandlung erschienen war, zu fünf Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro, 200 Tagessätze à zehn Euro, verurteilt. Als Bedingung für die Aussetzung der Haft wurde unter anderem die Fortsetzung einer bereits laufenden Drogentherapie genannt.
Bezüglich des fehlenden Sturmgewehres werden weitere Ermittlungen folgen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden keine Rechtsmittel beantragt. Auch der Beschuldigte akzeptierte das Urteil. Da er allerdings nicht anwaltlich vertreten war, hat er noch drei Tage Zeit, Rechtsmittel zu beantragen.
Der Sturmgewehrdiebstahl hatte auch für die zwei Berufssoldaten Konsequenzen. Gegen die beiden wurden Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen die Verwahrungsvorschriften von Waffen durchgeführt.
Wie ein Heeres-Sprecher gegenüber der APA bestätigte, war der Grund des Verfahrens, dass die Soldaten die Waffen im versperrten Fahrzeug aufbewahrten. Sturmgewehre müssen nämlich entweder am Mann getragen oder in der Unterkunft, in versperrbaren Schränken, aufbewahrt werden.