Polit-Vorstoß
Strenge neue Regeln für Online-Bewertungen geplant
Nach den Betrieben und der WKO fordern nun auch die Staatssekretäre, Fake-Bewertungen einen Riegel vorzuschieben.
Letzte Woche in Italien beschlossen, preschten nur Stunden später auch in Österreich erste Hoteliers vor: Fake-Bewertungen soll der Riegel vorgeschoben werden. Bei unserem südlichen Nachbarn passiert das mit einer Klarnamenpflicht, nach der Wirtschaftskammer fordert das nun auch die ÖVP.
"Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler. "Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden. Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie auch im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, ließe sich solchen Fehlentwicklungen wirkungsvoll entgegenwirken."
Auch Tursky an Board
Dem schließt sich Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky an: "Viele Menschen vertrauen bei ihren Kaufentscheidungen oder Restaurantbesuchen den Bewertungen auf Online-Plattformen. Dieses Vertrauen darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen zerstört werden, denn diese untergraben nicht nur das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern." Angestrebt wird eine digitale Welt, die von Authentizität und Fairness geprägt ist. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten."
Kraus-Winkler spricht hier von einem "dreifachen Problem". Fake-Bewertungen schaden der Glaubwürdigkeit der Plattform, Konsumenten werden in die Irre geführt und zu Lasten der Betriebe werden unfaire Wettbewerbsverzerrungen verursacht.
Bessere Handhabe
Besonders verheerend ist das, weil Online-Bewertungsplattformen gerade für den Tourismus enorm wichtig sind: Sie steigern die Bekanntheit von Betrieben und fördern den Qualitätswettbewerb. Kraus-Winkler betont, dass das ebenso für kritische Bewertungen gilt, solange diese "ehrlich und konstruktiv" sind. Bei der Klarnamenpflicht gehe es deshalb "weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot".
Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen (wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen (wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots) erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz ist es mittlerweile ein leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.
"Fake-Bewertungen fallen beispielsweise auf, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen gekommen ist. Ebenso könnte es sich um Fake-Bewertungen handeln, wenn beispielsweise ein Restaurant vor kurzem erst geöffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde", so Tursky über das Erkennen von möglichen Fake-Bewertungen im Internet.