Oberösterreich

Streit um Mädchen endet mit Messerstich auf Urfahrmarkt

Vier Männer saßen am Mittwoch in Linz vor Gericht. Sie sollen im Mai am Urfahranermarkt-Gelände zwei Iraker niedergestochen haben.

Eine geplante "Aussprache" am Urfahranermarkt-Gelände endete in einer Messerstecherei.
Eine geplante "Aussprache" am Urfahranermarkt-Gelände endete in einer Messerstecherei.
iStock, Google

Der Prozess war durchwoben von widersprüchlichen Aussagen. Drei Zeugen und die vier Angeklagten (19, 21 und 22) schilderten den Vorfall ganz unterschiedlich. Vermutet wird allerdings: Hinter der Messer-Stecherei steckte ein Streit um ein Mädchen.

Der Teenie traf sich sowohl mit einem der Afghanen als auch mit einem der Iraker. Außerdem hätten die beiden Iraker zuvor die Polizei gerufen und zwei der Afghanen wegen Fahrens ohne Führerschein verpfiffen.

Am 15. Mai sollte es schließlich zu einer Aussprache zwischen den zwei Gruppen kommen. Treffpunkt waren die öffentlichen Toiletten am Urfahranermarkt-Gelände. Die beiden Afghanen holten sich Unterstützung von zwei Freunden. Der Richter vermutet deshalb, dass eine körperliche Auseinandersetzung bereits im Vorfeld geplant war.

Gleich beim Zusammentreffen soll es zu Rangeleien gekommen sein. Die Iraker sagten aus, dass zwei der Afghanen Messer bei sich hatten. Einer der Angeklagten habe seine Waffe dann aus der Hosentasche geholt, die beiden damit bedroht und niedergestochen. Die Rede war außerdem von Schlägen mit Holzstöcken. 

Tathergang kann nur schwer rekonstruiert werden

Die Details der Tat lassen sich aber nur mehr schwer rekonstruieren. Sicher ist: Die beiden Iraker erlitten im Oberschenkelbereich Stichwunden und mussten im Krankenhaus behandelt werden. 

Die Staatsanwaltschaft warf den vier Afghanen absichtlich schwerer Körperverletzung, gefährliche Drohung und Betrug vor. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Drei der Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Einer gab zu, zugestochen zu haben. 

Während des Prozesses kristallisierte sich heraus, dass die Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht halten wird. "Da müsste man jedem der vier nachweisen, dass sie wirklich mit Vorsatz gehandelt haben", erklärte Richter Walter Eichinger gegenüber "Heute".

Im Raum stand bei der Beratung über das Urteil nur mehr schwere Körperverletzung in verabredeter Verbindung, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das heißt, die vier Afghanen hätten schon im Vorfeld auf eine körperliche Auseinandersetzung gespitzt.

Der Erstangeklagte (19) wurde schließlich zu 20 Monaten unbedingter Haft verdonnert. Der Zweitangeklagte wandert für 24 Monate unbedingt ins Gefängnis. Die beiden haben ihr Urteil bereits angenommen. Es ist somit rechtskräftig.

Die beiden verbleibenden jungen Männer wurden zu 16 Monaten unbedingter und zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Verwirrung um falschen Angeklagten

Ein kurioses Detail am Rande: Zu Beginn der Verhandlung kam es zu einer Panne. Der Richter las gerade die Personalien der Angeklagten vor. Dabei stellte sich heraus: Einer der vier Männer war bei dem Vorfall gar nicht dabei. Er wurde bereits am Dienstag zu 18 Monaten Haft wegen Drogenhandels verurteilt. 

Die Situation war aber schnell gelöst. Ein Justizwachebeamter brachte den Mann zurück in seine Zelle. Der wahre Angeklagte stand derweil in einer Schlange vor der Sicherheitskontrolle im Gericht.

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