Kampfhund in Wien-Floridsdorf

Streit um Hundeführschein: "Legt mir Handschellen an!"

Ein Wiener (20) sammelte 5.000 Euro an Strafen an, weil er den Hundeführschein nicht machte. Als ihn die Polizei abholte, wurde es brandgefährlich…

Thomas Peterthalner
Streit um Hundeführschein: "Legt mir Handschellen an!"
Vor Gericht steht ein 20-jähriger Besitzer eines Kampfhundes (Symbolfoto), vertreten wird er von Anwältin Ina-Christin Stiglitz (Kreis).
iStockphoto/Julia Dax-Sinkovits

Ein Routine-Einsatz in Wien-Floridsdorf nahm für Polizisten eine gefährliche Wendung – und endete nun vor Gericht. Versuchter Widerstand und schwere Körperverletzung lauteten die Vorwürfe gegen einen 20-jährigen Kampfhundbesitzer – gut gebrieft von Top-Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz aus dem Burgenland.

5.000 Euro Strafen wegen Hundeführschein

Der 20-Jährige hatte Verwaltungstrafen in der Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro nicht bezahlt – in Summe also 5.000 Euro. Das blieb nicht ohne Folgen. Am 23. Juni klopften schließlich zwei Beamte an die Wohnungstüre des 20-Jährigen, um ihn vorzuführen. "Ich öffnete die Tür und wurde von den beiden konfrontiert, dass eine Haftstrafe wegen nicht bezahlter Verwaltungsstrafen fällig ist. Ich hatte die von mir verlangten 2.000, bzw. 3.000 Euro natürlich nicht", gab er zu Protokoll.

"Dann verlier’ ich meine Menschlichkeit!"

Er habe über die Forderung der Beamten nur lachen können. Der junge Mann wurde festgenommen, im Arrestbereich auf der Dienststelle eskalierte die Situation. Der Verdächtige soll immer aggressiver geworden sein – angeblich, weil ihn ein Polizist an der Wand fixieren wollte. "Drück nur weiter", soll der 20-Jährige zu dem Beamten gesagt haben. "Dann verlier’ ich meine Menschlichkeit!"

"Sonst tu’ ich euch was an!"

Als ihm eine Beamtin die Handschellen lösen wollte, fing der 20-Jährige an zu randalieren. "Nein, ihr W*xer, nehmt mir nicht die Handschellen ab, zu eurer Sicherheit lasst ihr mir die Handschellen oben, sonst tu’ ich euch was an. Ich warne euch", schrie er angeblich die Polizisten an. Dann soll er einer Beamtin einen gezielten Schlag mit dem Ellenbogen versetzt, die übrigen Einsatzkräfte beschimpft haben. Der 20-Jährige wurde in eine Sicherheitszelle gebracht, wo er angeblich am Boden liegend weiter randalierte. Laut Beamten habe der Verdächtige auch versucht, sie zu beißen.

"Habe Blackout gehabt"

Vor Gericht gab er sich nun handzahm. "Ich hatte Angst, dass ich meine Arbeit und das Sorgerecht für meinen Hund verliere." Er habe ein "Blackout" gehabt. Er wollte sicher niemanden beißen. Warum der die Verwaltungsstrafen kassiert habe, wollte die Richterin von ihm wissen.

Top-Anwältin Ina-Christin Stiglitz verteidigte den Wiener.
Top-Anwältin Ina-Christin Stiglitz verteidigte den Wiener.
Julia Dax-Sinkovits

Hundeführschein als Ursache

Die Strafen habe er wegen des Hundeführscheins bekommen, erklärt der Wiener. "Ich habe mir den Hund gekauft, ihn korrekt angemeldet und dann kam die Coronazeit und ich konnte die Prüfung nicht mehr machen." Daraufhin habe es ein "ewiges hin und her" mit der MA 58 gegeben. Weil er die Prüfung für den Hundeführerschein nicht rechtzeitig ablegte, setzte es die Strafen.

Angeklagter kam mit Diversion davon

Aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten entschied sich die Richterin für eine Diversion – auch weil der 20-Jährige vor Gericht Reue gezeigt hatte und den Schaden wieder gut machen wollte. Dazu kommen 500 Euro Schmerzensgeld und 250 Euro Verfahrenskosten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

"Wiederstand aus Liebe zum Hund"

"Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt der anderen Art, nämlich aus Liebe zum Hund, der zum Glück mit einer milden Diversion erledigt werden konnte", so Top-Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 20-jähriger Hundebesitzer in Wien-Floridsdorf geriet in einen Konflikt mit der Polizei, als er sich weigerte, seine Handschellen abzunehmen und die Beamten angriff
    • Der Vorfall endete vor Gericht, wo der Angeklagte Reue zeigte und eine Diversion erhielt, sowie Schmerzensgeld und Verfahrenskosten zahlen musste
    • Die Richterin berücksichtigte seine bisherige Unbescholtenheit und die Motivation seines Widerstands, der aus Liebe zu seinem Hund entstanden sei
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