Prozess in Wr. Neustadt

Streit in Asylzentrum – junger Mann stach mit Messer zu

Nach einer Messer-Attacke im Flüchtlingslager Traiskirchen musste gestern ein Asylwerber (22) aus Marokko in Wr. Neustadt vor Gericht.

Erich Wessely
Streit in Asylzentrum – junger Mann stach mit Messer zu
Nach Messer-Attacke in Traiskirchen: Angeklagter in Wr. Neustadt vor Gericht
Sascha Trimmel

Nach einer blutigen Messer-Attacke stand am Dienstag ein junger Asylwerber (22) aus Marokko in Wr. Neustadt vor Gericht.

Am 20. Februar war es im Flüchtlingslager Traiskirchen (Baden) zu einem heftigen Streit zwischen dem 22-Jährigen und einem 24-Jährigen aus Libyen gekommen. Laut Verteidiger soll der Angeklagte vom späteren Opfer einen Faustschlag ins Gesicht bekommen haben – daraufhin soll der 22-Jährige ein spitzes Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge geholt und völlig in Rage auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.

Mehrere Messerstiche

Der 24-Jährige soll Stiche in den Hals- und Brustbereich sowie in der Achselhöhle erlitten haben, wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital nach Wien-Meidling gebracht. Die Polizei konnte den 22-Jährigen auf der Flucht im Stadtgebiet von Traiskirchen festnehmen.

Beim Mordversuchs-Prozess wurde auch ein psychologisches Gutachten vorgebracht: Der Angeklagte soll unter einer psychischen Störung leiden, unter Cannabiseinfluss mehrmals auf das Opfer eingestochen und laut Anklage versucht haben, "es vorsätzlich zu töten". Somit wurde auch ein Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gestellt.

Verständnisprobleme mit Dolmetscher

Weil es Übersetzungsprobleme mit dem Dolmetscher gab, wurde der Prozess vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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    Starpix / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 22-jähriger Asylwerber aus Marokko stand in Wr
    • Neustadt vor Gericht, nachdem er in einem Flüchtlingslager in Traiskirchen einen 24-jährigen Mann aus Libyen mit einem Messer angegriffen hatte
    • Laut Verteidiger erlitt der Angeklagte zuvor einen Faustschlag und griff daraufhin in einem wütenden Zustand zu einem Messer
    • Der 24-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und der Angeklagte wurde auf der Flucht festgenommen
    • Ein psychologisches Gutachten deutet darauf hin, dass der Angeklagte unter einer psychischen Störung leidet und unter Cannabiseinfluss gehandelt haben könnte
    • Der Prozess wurde aufgrund von Übersetzungsproblemen vertagt und die Unschuldsvermutung gilt
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    Akt.