Aufgepasst

Strafen-Flut aus beliebten Urlaubsländern rollt heran

Die Urlaubssaison ist in vollem Gange. Zurück zu Hause angekommen, gibt es für viele jedoch eine unangenehme Überraschung.

Newsdesk Heute
Strafen-Flut aus beliebten Urlaubsländern rollt heran
Augen auf beim Parken im Urlaub! (Symbolbild)
Getty Images

Beim ARBÖ laufen derzeit die Telefone heiß. Grund ist das "teils rigorose" Vorgehen der Behörden in beliebten Reisezielen gegen ausländische Verkehrssünder. In Italien oder Kroatien werde jede noch so kleine Verfehlung mit teils horrenden Strafen geahndet, berichtet der Autofahrerclub.

"Leider bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen", muss Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung eingestehen. Rechtlich können per EU-Rahmenbeschluss verhängten Geldstrafen und Geldbußen bereits ab 70 Euro in jedem Land eingetrieben werden, in Deutschland bereits ab 25 Euro. Trotzdem sei die Vorgangsweise manch ausländischer Behörde teils bedenklich.

Strafe erst Monate später

Autofahrer berichten, erst Monate nach ihrer Reise plötzlich unverhältnismäßige Strafen zugestellt zu bekommen. Belege (etwa bezahlte Parktickets) sind dann meistens nicht mehr vorhanden, wodurch der Beweis, dass die Maut- bzw. Parkgebühr korrekt bezahlt wurde, nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus werden die Strafen in der Folge oftmals auch direkt von Inkassobüros oder Anwälten aus Deutschland, Kroatien, Schweden oder England "eingetrieben".

Der Jurist rät: "Das Wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten erkundigt. Der ARBÖ-Informationsdienst informiert diesbezüglich gerne. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man, wenn möglich direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermieden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen", so Kopinits abschließend.

Die ARBÖ-Rechtsabteilung bietet ihren Mitgliedern kostenlose telefonische Beratung zu Fragen des Verkehrsrechts, Versicherungsrechts und Konsumentenschutzes im In- und Ausland an.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • In beliebten Urlaubsländern werden ausländische Verkehrssünder mit teils rigorosen Strafen belegt, die oft erst Monate später zugestellt werden
    • Die ARBÖ-Rechtsabteilung rät dazu, sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Falle einer Strafe, wenn möglich direkt vor Ort zu bezahlen, um höhere Strafforderungen zu vermeiden
    • Die ARBÖ bietet ihren Mitgliedern kostenlose telefonische Beratung zu Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Konsumentenschutz im In- und Ausland an
    red
    Akt.