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Stier sexuell missbraucht – Bauer landet im Spital
Ein Thurgauer Bauer und sein Sohn mussten kürzlich am Bezirksgericht Weinfelden antraben. Der Sohn hatte sich mehrfach an Tieren vergangen. Er ist geständig.
Zwei Männer, Vater (60) und Sohn (30), standen Mitte September vor dem Bezirksgericht Weinfelden im Schweizer Kanton Thurgau. Der Vorwurf: mehrfache Tierquälerei und mehrfache Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz. Wie das NZZFolio schreibt, soll der Sohn beim elterlichen Bauernhof in Thurgau mehrere Dutzend Lämmer ohne Betäubung kastriert haben.
Gegenüber dem Nachrichtenportal "20 Minuten" sagt er dazu: "Wenn der Wolf Schafe reißt, macht man auch nichts. Aber wenn ich die Tiere ohne Betäubung kastriere, behandelt man mich wie einen Schwerverbrecher." Dabei hätten die Tiere hier nur leichte Schmerzen, bei einem Wolfsriss viel größere.
Die Anklage sieht hier auch beim Vater eine Mitschuld, weil er seinen Sohn machen ließ. Dieser redet sich damit heraus, dass er nicht gewusst haben will, dass es eine Betäubung braucht.
"Schafbock hat freiwillig mitgemacht"
Im zweiten Teil der Anklageschrift wird laut "NZZFolio" detailliert beschrieben, wie sich der Sohn über Jahre mehrfach an Tieren sexuell vergangen hat. Die Rede ist von Schafen, Kühen, Ziegen und Schweinen. Er habe auch ein Kälbchen an seinem Penis saugen lassen. Zudem brachte er laut Anklage einen Schafbock dazu, ihn zu besteigen. Als er das Gleiche mit einem 300-Kilo-Stier versuchte, wurde der 30-Jährige derart verletzt, dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste. Diese Verletzung führte dazu, dass die Sache aufflog und er erzählte, was er sonst noch so trieb.
Vor Gericht gibt der Mann die Taten zu. Der Trieb sei stärker gewesen, als er. Er bestreitet jedoch, dass er die Würde der Tiere verletzt habe soll, denn als Landwirt kümmere man sich stets gut um die Tiere. Er habe auch keine Gewalt ausgeübt oder die Tiere zu etwas gezwungen. "Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht." Der Vater will von all dem nichts gewusst haben.
Gericht folgt Anklage
Die Anklage forderte für den Vater eine bedingte Geldstrafe, für den Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Bußgeld in Höhe von 4.500 Franken (rund 4.090 Euro). Zudem soll sich der 30-Jährige für drei Monate in psychotherapeutische Behandlung begeben. Das Gericht folgte den Anträgen. Am Schluss der Verhandlung gab ihm die Richterin folgende Worte mit auf den Weg: "Seien Sie offen, reden Sie, lassen Sie sich helfen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie ihre Sexualität in den Griff bekommen."