"Weil es human ist"
Sterbehilfe soll Gesetz in Frankreich werden
Durch eine neue Regelung soll es nun in Frankreich für Erwachsene möglich sein, Sterbehilfe zu bekommen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigt ein neues Gesetz für die Legalisierung der Sterbehilfe an. Dem Entschluss dafür geht ein Bericht voraus, der zeigt, dass die meisten französischen Bürger eine Sterbehilfe unterstützen. Das neue Gesetz richtet sich aber nur an Erwachsene und obliegt strengen Auflagen. Wann die neue Regelung tatsächlich erscheint, ist noch unklar. Die Verhandlungen dazu beginnen im Mai.
Wann ist die Sterbehilfe erlaubt?
Macron gab in einem Interview bekannt, dass die Sterbehilfe nur unter bestimmten Kriterien möglich ist, in denen "die medizinische Entscheidung eine klare Rolle spielt". Als Beispiel nennt er Menschen, welche mit Krebs im Endstadium diagnostiziert wurden und ins Ausland fahren, um Sterbehilfe zu erhalten. Menschen, die psychische Erkrankungen haben, wie etwa Alzheimer, können diese aber nicht erhalten.
Wie funktioniert der Vorgang
Personen über 18 Jahre, welche mit einer unheilbaren Krankheit wie im oben genannten Beispiel diagnostiziert wurden und fähig sind "ihre eigene Meinung zu bilden", können die Sterbehilfe beantragen. Nach 48 Stunden muss dieser Antrag erneut bestätigt werden. Dann soll man binnen zwei Wochen eine Antwort von einem medizinischen Team erhalten. Sollte die Entscheidung für die Sterbehilfe ausfallen, wird ein Doktor das Rezept für das tödliche Medikament überbringen. Dieses ist dann für drei Monate gültig. Sollten die Patienten physisch nicht in der Lage sein, das Medikament einzunehmen, wird ihnen auch erlaubt, Hilfe von einer Person ihrer Wahl, einem Doktor oder einer Krankenschwester zu bekommen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Frankreich soll die Sterbehilfe für Erwachsene unter strengen Voraussetzungen legalisiert werden, was durch ein neues Gesetz angekündigt wurde
- Die Entscheidung darüber, wer berechtigt ist, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, liegt bei Personen über 18 Jahren mit unheilbaren Krankheiten, die in der Lage sind, ihre eigene Meinung zu bilden, und unterliegt einem strengen Genehmigungsprozess mit ärztlicher Überwachung