Oberösterreich

"5,5 Meter verschoben" – Darum muss Paar Haus abreißen

Da Teile des Hauses um ein paar Meter verschoben und zum Teil auf Grünland errichtet wurden, droht der Familie aus Enzenkirchen nun der Abriss.

Johannes Rausch
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zeigt keine Gnade. Das Haus soll abgerissen werden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zeigt keine Gnade. Das Haus soll abgerissen werden.
Screenshot/istock(Symbolfoto)

"Heute" hat vergangene Woche darüber berichtet: einer Familie in der Gemeinde Enzenkirchen (Bezirk Schärding) droht der Abriss ihres Wohnhauses inklusive Pool. Zur Erinnerung: Der damalige Bürgermeister erteilte der Familie 2004 eine Baubewilligung für das Haus inklusive Garagenzubau, Poolhaus mit Pool und eine Gartenmauer.

Der springende Punkt dabei: Laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts OÖ (LVwG) wurden mehrere Teile des Hauses damals verschoben und auf Grünland errichtet. Das Wohnhaus wurde um "ca. 5,50 m verschoben und zum Teil auf dem...(Grünland) errichtet." (siehe Screenshot unten bei Punkt 3.1.) Zusätzlich wurde auch die Doppelgarage um "ca 5,00 m verschoben" (siehe Punkt 3.2.).

Ausschnitt aus dem LWvG-Urteil.
Ausschnitt aus dem LWvG-Urteil.
LVwG OÖ

Und weiters lautet es im Urteil: "Da diese (Gebäude; Anm. d. Red.) zum Teil im Grünland errichtet wurden, kommt eine nachträgliche Bewilligung nicht in Betracht."

"...liegt kein gültiger Baukonsens vor..."
"...liegt kein gültiger Baukonsens vor..."
LVwG OÖ

Da sowohl Wohnhaus als auch Doppelgarage im Grünland errichtet wurden, handelt es sich für das Gericht somit um eine "einheitliche bauliche Anlage", demzufolge schließe der Abrissbescheid auch das Wohnhaus mit ein.

"Das ist existenzbedrohend, die Familie ist natürlich völlig fertig": Der FPÖ-Bürgermeister von Enzenkirchen, Christian Gmundner.
"Das ist existenzbedrohend, die Familie ist natürlich völlig fertig": Der FPÖ-Bürgermeister von Enzenkirchen, Christian Gmundner.
privat

Der Enzenkirchner Bürgermeister Christian Gmundner (FP) bezeichnete das Urteil als "drastisch" und bezeichnete die Lage als "existenzbedrohend": "Die Familie ist natürlich völlig fertig."

Die Familie kann jetzt Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einbringen. Als Frist zur Beseitigung der betreffenden Bauwerke wurden 12 Monate angesetzt.

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