Freude nach AK-Prüfung
Statt 500 € zu zahlen, bekommt Mieterin 4.000 € zurück
Eine Mieterin aus Vorarlberg sollte 500 Euro nachzahlen, erhielt aber nach AK-Prüfung 4.000 Euro zurück – aufgrund unwirksamer Vertragsklauseln.
Ein Fall aus Vorarlberg zeigt, dass man sich bei Betriebskostenabrechnungen nicht immer auf den Vermieter verlassen sollte. Der "ORF" berichtete von einer jungen Frau aus dem Ländle. Sie staunte, als sie eine Betriebskosten-Nachforderung über fast 500 Euro erhielt. Doch nach einer Prüfung durch die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg sollte sich alles ändern: Statt zu zahlen, bekam sie 4.000 Euro zurück!
Intransparenter Mietvertrag sorgt für Überraschung
Die junge Mieterin wollte der Aufforderung zunächst nachkommen, doch irgendetwas schien ihr nicht zu passen. Sie wandte sich an die AK Vorarlberg, die ihren Mietvertrag genau unter die Lupe nahm. Die Experten entdeckten dabei, dass die Regelungen zur Übernahme der Betriebskosten völlig intransparent und somit unwirksam waren. Das bedeutete: Die Mieterin war nicht verpflichtet, die Nachforderung zu bezahlen.
Forderungen gegen die Vermieterin – doch die reagiert nicht
Dank der Unterstützung der AK konnte die Frau sogar alle bisherigen Betriebskosten seit ihrem Einzug 2021 zurückfordern. Doch die gewerbliche Vermieterin stellte sich quer und reagierte auf keine der Forderungen. Mehrfache Aufforderungen blieben unbeantwortet, was die Angelegenheit schließlich in die Hände eines Rechtsanwaltes brachte.
Nach einer Mahnklage gab es endlich das erlösende Urteil: Die Vermieterin musste fast 4.000 Euro zurückzahlen und die Anwaltskosten der Mieterin übernehmen. Die 500 Euro, die die junge Frau ursprünglich nachzahlen sollte, waren damit vom Tisch – und sie konnte sich über einen satten Betrag freuen!
Arbeiterkammer rät: Immer nachprüfen lassen!
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten an die AK zu wenden. "Selbst wenn nichts Auffälliges herauskommt, gibt es Gewissheit – und das ohne Kostenrisiko", erklärt Karin Hinteregger von der Konsumentenschutzabteilung der AK Vorarlberg.
Also aufgepasst: Wer Zweifel an seiner Betriebskostenabrechnung hat, sollte nicht zögern, den Rat der Experten einzuholen. Es könnte sich lohnen – wie im Fall dieser Mieterin, die am Ende 4.000 Euro reicher war!
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Mieterin aus Vorarlberg sollte ursprünglich 500 Euro an Betriebskosten nachzahlen, erhielt jedoch nach einer Prüfung durch die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg aufgrund unwirksamer Vertragsklauseln 4.000 Euro zurück
- Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Betriebskostenabrechnungen genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten an die AK zu wenden, da dies erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann