Arbeitsweg unmöglich

Starkregen – dann musst du nicht in die Arbeit

Mit der herannahenden Regenwalze könnten sich auf dem Arbeitsweg vielerorts Schwierigkeiten ergeben. Arbeitsrechtlich ist die Lage klar.

Newsdesk Heute
Starkregen – dann musst du nicht in die Arbeit
Mit Überflutungen ist zu rechnen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Über 800 Meter fällt Schnee, unten im Tal und Flachland teilweise so viel Regen wie sonst in einem halben Jahr (mehr dazu hier). Überflutungen und unpassierbar werdende Straßen sind in den nächsten Tagen wohl an der Tagesordnung, der Weg zur Arbeit könnte dadurch empfindlich erschwert werden.

Laut Österreichischem Gewerkschaftsbund gilt dann grundsätzlich: Wer aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", betont ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Unbedingt Bescheid geben

Allerdings muss der Arbeitnehmer stets alles Zumutbare tun, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Dann kann eine Verspätung oder Fernbleiben auch nicht Grund für eine Kündigung sein. "Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden." Einfach daheimbleiben geht also nicht.

Wieder anders ist die Situation für Familien – Schulen oder Kindergärten bleiben schneller mal geschlossen. Kommt dann niemand anderes zur Betreuung infrage, ist die Lage immerhin glasklar. "Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht wahrzunehmen und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können – auch ohne Urlaub oder Zeitausgleich nehmen zu müssen."

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Starkregen und Schneefall über 800 Meter könnten in den nächsten Tagen zu Überflutungen und unpassierbaren Straßen führen, was den Arbeitsweg erheblich erschwert
    • Laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sind Arbeitnehmer in solchen Fällen vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt, müssen jedoch den Arbeitgeber informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um zur Arbeit zu gelangen
    red
    Akt.