Wirtschaft

Starbucks zahlt allen mehr Lohn außer Gewerkschaftern

Wirbel um die prominente Kaffeehauskette Starbucks. Das Unternehmen verwehrt ausgerechnet Gewerkschaftsmitgliedern eine Gehaltserhöhung.

Tobias Kurakin
Vor Starbucks-Filialen in den USA wird nun protestiert.
Vor Starbucks-Filialen in den USA wird nun protestiert.
Michael M. Santiago / AFP Getty / picturedesk.com

Die Kaffeehauskette Starbucks sorgt mit einem brisanten Vorgehen für Aufregung. Das Unternehmen hat die Gehälter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, die zwei Jahre oder mehr im Betrieb beschäftigt sind. Ausgenommen von der Gehaltserhöhung sind aber Angestellte, die auch bei der Gewerkschaft aktiv sind.

Professor sieht Rechtsbruch

Starbucks versucht sein kurioses Vorgehen mit der juristischen Lage zu rechtfertigen. Man könne nicht in Verträge eingreifen, die mit Gewerkschaften für den jeweiligen Standort abgeschlossen sind. John Logan, Professor an der San Francisco State University, widerspricht dem Konzern und hält das Vorgehen für illegal.

So sei es Unternehmen lediglich ohne Zustimmung der Gewerkschaft verboten in die Verträge einzugreifen, im konkreten Fall würd es aber nicht an der Arbeitervertretung scheitern. So hat die Gewerkschaft "Workers United" bereits in einem offenen Brief kommuniziert, dass man keine Einwände gegen die Lohnerhöhung der eigenen Mitglieder hätte.

Belegschaft muss abstimmen

Mitarbeiter gehen davon aus, dass das Vorgehen dafür sorgen soll, dass Gewerkschaftsmitglieder bestraft werden. In den USA ist die Gründung einer Gewerkschaft an Bedingungen gebunden. Generell muss sich die Mehrheit der Beschäftigten eines Standorts in einer Abstimmung dafür aussprechen.

Bei Starbucks wurden erstmals im Dezember des Vorjahres Gewerkschaften gegründet. Seither haben 200 der insgesamt 8.800 Filialen in den USA eine Interessensvertretung für die Arbeitnehmer. Arbeitgeber dürfen die Bildung von Gewerkschaften nicht verhindern.

Jedoch dürfen sie an die Gewerkschaften Forderungen stellen oder die Mitarbeiter in verpflichtenden Informationsveranstaltungen vor der Gründung einer Organisation eindrücklich zu warnen. Manchmal werden extra Kanzleien angeheuert, die die Mitarbeiter besonders einschüchtern sollen.

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