Österreich
Star-Anwältin hält 2G-Regel für verfassungswidrig
Wie "Heute" berichtete gilt am Wiener Landesgericht für Besucher eine 3G-Regel. Anwältin Astrid Wagner wettert. "Die Justiz muss öffentlich bleiben."
Dass am Landesgericht nun ein 2G-Nachweis oder ein negativer PCR-Test für Besucher und Medienvertreter am Eingang kontrolliert wird, sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Nun verlangte offenbar ein Richter auch von einer geladenen Person Impf-oder Genesenen-Nachweis. Das nahm Star-Anwältin Astrid Wagner zum Anlass, um ihre juristische Einschätzungen zu teilen.
Kritik an 3G-Regel
"Der Zugang zu Gericht muss jedermann möglich sein", schreibt die Juristin auf Facebook. "Ein 2G-Nachweis oder ein Test darf nicht verlangt werden. Auch nicht vom Richter." Doch damit nicht genug, kritisiert sie auch die seit vergangener Woche geltende 3G-Beschränkung für Besucher und Medienvertreter scharf.
"Justiz muss öffentlich bleiben"
"Das gilt nicht nur für Parteien oder Zeugen, sondern selbstverständlich auch für die Öffentlichkeit! Wer bei einem Prozess zuschauen will, braucht dafür keinen Test, keinen 2 oder 3G-Nachweis", so die Juristin. Eine wichtiges Recht der Kontrollfunktion der Justiz ginge damit verloren, befindet sie. Dass Ungeimpfte ohne gerichtliche Ladung an der Schleuse am Eingang des Landesgericht regelmäßig abgewiesen würden, beschränke deren Rechte und sei somit nicht verfassungsmäßig.