Verurteilter Rechtsextremist
Stadt Wien verweigert Gottfried Küssel Reisepass
Die Stadt Wien weigert sich, dem bekannten Rechtsextremisten Gottfried Küssel einen Reisepass auszustellen. Küssel will die Entscheidung bekämpfen.
Die Stadt Wien verwehrt dem verurteilten Rechtsextremisten Gottfried Küssel die Ausstellung eines Reisepasses. Die MA 62 begründet die Entscheidung damit, dass davon auszugehen ist, dass der 65-Jährige bei einem Aufenthalt im Ausland die innere und äußere Sicherheit Österreichs gefährden würde. Dabei beruft sich die Passbehörde auf eine Bestimmung im Passgesetz.
Rechtsanwalt Michael Dohr, der Küssel vertritt, bezeichnet die Begründung gegenüber der "APA" als "hanebüchen" und kündigt an, die Entscheidung bekämpfen zu wollen.
Seit 2016 ohne Reisepass
Bereits 2016 wurde Küssel sein Reisepass und Personalausweis entzogen. Ausschlaggebend war seine insgesamt dritte Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung wenig später bestätigt. Küssel durfte somit, nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Jänner 2019, nicht mehr legal aus Österreich ausreisen.
Die Stadt Wien hält weiterhin an der Verweigerung des Passes fest. Neben dem Verweis auf das Vorleben des 65-Jährigen holte sich die Passbehörde auch eine Stellungnahme der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ein. In dem Schreiben wird festgehalten, dass Küssel im Zuge von Demonstrationen gegen die Covid-19-Maßnahmen als "Anmelder und Verantwortlicher" in Erscheinung trat. Bei diesen Kundgebungen seien unter anderem "verschwörungstheoretische und antisemitische Erzählungen" verbreitet worden. Auch im Internet und in Sozialen Medien würde der Rechtsextremist seine rechtsradikalen Ansichten kundtun.
Anwalt weist Vorwürfe zurück
Außerdem sei Küssel weiterhin Teil eines rechtsextremen Netzwerkes. "Abschließend sei angemerkt, dass Küssel nachweislich mit weiteren Personen aus der österreichischen rechtsextremen Szene über die letzten Jahre (insbesondere seit Frühjahr 2020) Kontakte pflegte", so die DSN.
Anwalt Dohr weist die Vorwürfe scharf zurück. Küssel habe einen "intensiven Lebenswandel" durchgemacht und sei "nunmehr seit Jahren ein rechtstreuer österreichischer Staatsbürger". Aus diesem Grund würde seinem Mandanten ein Reisepass zustehen.