Kamera-Kontrolle kein Problem
Stadt erhöht Druck – Nächster Anlauf für autofreie City
Für die verkehrsberuhigte Innere Stadt gibt es Konzept, Datenschutzgutachten und entsprechenden Gesetzesentwurf. Umgesetzt ist aber noch immer nichts.
Es ist ein langer Kampf, den die Stadt Wien um die "autofreie City" führt. Das Modell sieht vor, dass Zufahren in die Innere Stadt künftig nur noch für Bezirksbewohner, Nutzer öffentlicher Garagen, Wirtschaftstreibende inklusiver öffentlicher Dienste wie der Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis erlaubt sein sollen. Kameras sollen legale und illegale Zufahrten erfassen.
Seit über drei Jahren fordern die Stadt Wien und der 1. Bezirk von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine Verkehrsberuhigung samt Kontrolle durch fotokamerabasierte Zufahrtskontrollen möglich macht. Doch auf die entsprechende Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wartet man noch immer. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. Doch diese seien unberechtigt, wie ein Gutachten zeigt.
Gesetzesentwurf liegt seit zwei Jahren vor
Das Datenschutzgutachten liegt seit zwei Jahren vor. Das Fazit der Experten Nikolaus Forgó, Universitätsprofessor an der Universität Wien, und Žiga Škorjanc, Geschäftsführer der lexICT GmbH lautet: Eine verkehrsberuhigte Innere Stadt auf Basis einer fotokamerabasierten Zufahrtskontrolle, so wie von Stadt Wien und 1. Bezirk vorgesehen, ist datenschutzrechtlich unbedenklich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ein konkreter Vorschlag für einen Gesetzesentwurf, der alle Bedingungen erfüllt, wurde im Rahmen des Gutachtens bereits ebenfalls vor zwei Jahren mit vorgelegt. "Wir legen heute erneut den detaillierten Gesetzesentwurf der Rechtsgutachter vor, mit dem sich das größte Verkehrsberuhigungsprojekt Österreichs sofort umsetzen ließe", so Mobilitätstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Kamera-Überwachung "unbedenklich"
Das Datenschutzgutachten kommt zu dem Schluss: Wenn Städte bestimmte Bereiche verkehrsberuhigen wollen, mit dem Ziel, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und Bevölkerung und Umwelt zu schützen, dann ist der Einsatz bildverarbeitender Technik grundsätzlich dazu geeignet und auch verhältnismäßig. Wichtig ist, dass in der Gesetzesgrundlage die Anwendungen und Bedingungen genau definiert sind.
"Zentral ist, dass im Gesetz klar geregt wird, dass lediglich Fotos von Kennzeichen und allenfalls vom Fahrzeuglenker verwendet werden dürfen. Sollte es vorkommen, dass ein Passant oder ein anderes Kennzeichen zufällig auf einem Foto erfasst wird, so ist diese Person bzw. das Kennzeichen sofort unkenntlich zu machen. Es dürfen nur die Daten des Fahrzeuglenkers und diese ausschließlich zum Zweck der straßenpolizeilichen Kontrolle durch die Straßenpolizei verwendet werden. Alles andere wäre rechtswidrig", stellt Forgo klar.
"Wir betreten hier kein Neuland!"
Diese Bedingungen seien im Gesetzesentwurf der Gutachter klar geregelt: Der Bereich, der mittels Kameras kontrolliert werden soll, wäre in Wien der Bereich innerhalb des Rings. Zugriff auf die erhobenen Daten hätte die Verkehrspolizei. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der "Überwachung zur Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften".
„Das seit zwei Jahren vorliegende Datenschutzgutachten bestätigt, dass das Vorhaben der Verkehrsberuhigung datenschutzrechtlich unbedenklich ist, sofern bestimmte Bedingungen berücksichtigt werden. Der Lösungsvorschlag liegt also seit zwei Jahren auf dem Tisch!“
"Es geht um keine 24-h-Video-Überwachung des öffentlichen Raums, sondern um Fotokameras, die Fotos von Kennzeichen machen und diese bei legaler Einfahrt in den 1. Bezirk sofort wieder löschen! Solche Systeme sind in anderen EU-Städten längst im Einsatz – wir betreten hier kein Neuland", so Sima. Einmal mehr fordert daher die Stadt, gemeinsam mit dem 1. Bezirk, eine rasche Umsetzung des Vorhabens.
Über 15.000 Einfahrten pro Tag weniger
"Wir ersuchen die Bundesministerin wieder, ihren Part nun endlich zu erledigen und eine praxistaugliche Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir bald mit der Umsetzung starten können. Punkto Datenschutz ist alles schon geprüft, wie auch das vorliegende Rechtsgutachten untermauert", betont auch Neos Wien Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.
Durch das Projekt der verkehrsberuhigten Inneren Stadt könnte der Verkehr im ersten Bezirk massiv reduziert werden, mit bis zu einem Drittel weniger Einfahrten und einem Viertel weniger Stellplatzauslastung. Der dadurch frei werdende Raum könnte für Begrünungsmaßnahmen, Radwege und Aufenthaltsflächen genutzt werden. Mit dem Verkehrsberuhigungsprojekt ließen sich 15.700 Einfahrten in den 1. Bezirk pro Tag verhindern. Das wären 4. Mio. Einfahrten im Jahr.