Kärnten

Staatsfeind schickte Drohbriefe an die Behörden – Haft

Der 69-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu 18 Monaten verurteilt, da er mit Hilfe des "Staatenbund Österreich" Mahnungen aussandte.

Clemens Pilz
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Der Prozess fand am Landesgericht Klagenfurt statt. (Symbolfoto)
Der Prozess fand am Landesgericht Klagenfurt statt. (Symbolfoto)
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Nächstes Urteil im Kreis sogenannter Staatsverweigerer – das sind Menschen, die den österreichischen Staat ablehnen und die Republik als "Firma" bezeichnen: Ein 69-jähriges Mitglied des "Staatenbund Österreich" fasste am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt 18 Monate bedingt aus (nicht rechtskräftig). Der Angeklagte hatte mit Hilfe seiner Frau Drohbriefe an Behörden versendet, die er von der Gruppe bekommen hatte.

"Meine Frau und ich wollten einfach nicht, dass ihr Haus an das Kanalnetz angeschlossen wird, und diese Truppe wollte mir dabei helfen", so der wegen staatsfeindlicher Verbindung und versuchten Amtsmissbrauchs angeklagte Mann. Er bekannte sich vor dem Geschworenensenat schuldig. Seine Gattin war zuvor bereits zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Angeklagter gab Unwissenheit vor

Ihm sei nicht klar gewesen, welche Hintergründe der "Staatenbund" hat und gedacht, dass man ihm nur bei dem Problem mit dem Kanalanschluss helfen wollte, gab der 69-Jährige an. Dieses Argument wurde allerdings durch eine von ihm unterzeichnete "Lebendmeldung" untergraben, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde und mit der der Beitritt um "Staatenbund Österreich" erklärt wird.

Um einen Anschluss an das Kanalnetz zu vermeiden, versandte das Ehepaar mehrere Drohschreiben an Behörden und drohte mit hohen Geldforderungen, sollte seinen Forderungen nicht nachgekommen werden – eine vergebliche Übung. "Ich denke, Sie haben ganz genau gewusst, was Sie da machen und um welche Schreiben es sich handelt und Ihnen war auch klar, dass Sie auf legalem Wege nicht viel erreichen würden – deshalb haben sie es auf diese Weise gemacht", warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor.

Bedingte Haftstrafe ausgefasst

Dieser wurde schlussendlich zu einer Haftstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt. Sein Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.