Photovoltaik liegt im Trend. Ob Balkonkraftwerke oder PV-Anlagen auf dem Dach – immer mehr Menschen erzeugen selbst Sonnenstrom. Nun soll genau das einfacher werden. Eine Neuerung des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes verspricht weniger Bürokratie rund um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.
Bisher bestand für Anlagen mit einer Anschlussleistung bis maximal 15 kW, die vertikal montiert werden, und für solche, die mit einem Stromspeicher ausgestattet sind, eine Anzeigenpflicht. Durch die Novelle entfällt diese komplett. So soll die Errichtung von PV-Anlagen weiter vereinfacht werden. Bereits im Jahr 2022 fanden erste Erleichterungen statt, um im Zuge der Wiener Photovoltaik-Offensive klimafreundliche Stromerzeugung zu fördern.
"Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir alle Wienerinnen und Wiener mit an Bord haben. Denn die Frage der erneuerbaren Stromversorgung darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Deswegen ist es umso wichtiger die Montage für den persönlichen Hausgebrauch möglichst einfach und niederschwellig zu ermöglichen. Damit wird der Weg zur persönlichen nachhaltigen Energieversorgung für jede*n Einzelne*n vereinfacht." so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Auch für größere Anlagen sollen Neuerungen kommen. So müssen beispielsweise weniger Unterlagen vorgezeigt werden, was die Einreichung effizienter gestaltet. Unter anderem kann nun auf die Einreichung detaillierter Lagepläne mit Grundstücksnummern verzichtet werden.
Die Begutachtung der Novelle ist nun abgeschlossen. Die neuen Bestimmungen können im Herbst im Landtag beschlossen werden und werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres in Kraft treten.