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"Sollte dich zerstückeln" – Strafe für Baerbock-Hasser

Ein Schweizer Russe hatte 2021 die deutsche Politikerin Annalena Baerbock per E-Mail aufs Übelste beschimpft. Jetzt bekam er es mit der Justiz zu tun.

20 Minuten
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock wurde zum Ziel des russisch-schweizerischen Hassnachrichten-Verfasser.
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock wurde zum Ziel des russisch-schweizerischen Hassnachrichten-Verfasser.
REUTERS

Das Mail wurde unter dem Nicknamen "Papierlischwizer" – Slangwort für eingebürgerte Zuwanderer – abgeschickt. Der Verfasser war ein in Moskau geborener 39-jähriger Dauerstudent, der in Zürich lebt. Er schrieb der damaligen Vorsitzenden des Bündnis 90/Die Grünen: "Jemand sollte dich zerstückeln, du dumme N*tte".

Die Politikerin, die zwei Monate später als erste Frau deutsche Außenministerin wurde, schaltete die Staatsanwaltschaft in Berlin ein. Diese gelangte an die Schweizer Behörden, die den Hassmailabsender rasch ausfindig machen konnten.

Ehre verletzt

Der Mann wurde schließlich im Juni 2022 von der Zürcher Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Beschimpfung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken (1.800 Franken) – etwa 1.830 Euro – verurteilt. Zudem muss er für die Verfahrenskosten von 800 Franken aufkommen.

Die Staatsanwältin schrieb, dass "die Geschädigte in ihrer Ehre verletzt wurde, was der Beschuldigte beabsichtigte, zumindest aber billigend in Kauf nahm". Doch weil der betreffende Student den Strafbefehl anficht, steht er am Freitag laut einem Bericht des Portals "20 Minuten" vor dem Zürcher Bezirksgericht.

"Von Baerbock verletzt worden"

An der Verhandlung vor dem Einzelrichter zeigte sich der Mann geständig: "Ich bin von Annalena Baerbock verletzt worden", begründete der schweizerisch-russische Doppelbürger die Hassmail. Ihre Politik sei "eine Kriegshetze gegen Russland" gewesen.

"Ich wollte ein Statement setzten". Es sei keine Beschimpfung, sondern eine Reaktion auf die Ehrverletzung von Baerbock.

Früher habe man solche Politiker "geköpft" – damit erklärte er die Formulierung "zerstückeln". Der 39-Jährige kritisierte während der Befragung den Westen, welcher Russland ein "korruptes System nenne" und sprach über den Krieg in der Ukraine.

Mehrfach vorbestraft

Der Mann ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen Drohung, versuchtem Diebstahl, einfacher Körperverletzung und weiteren Delikten und hat eine dreijährige Freiheitsstrafe abgesessen. Er ist geschieden, Vater einer Tochter und erhält demnächst aus psychischen Gründen eine Invaliden-Rente.

Er hat die Matura gemacht und etliche Studien begonnen, aber keines abgeschlossen. Zu Beginn Verhandlung verlangte er den Ausschluss der Medien, da er sich unwohl fühle. Dies lehnte der Einzelrichter aber ab.

Das Bezirksgericht verurteilte den 39-Jährigen am Freitag dann zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken (1800 Franken). Dazu kommen die Untersuchungskosten von über tausend Franken.

Kein Einzelfall

Dieses Hassmail gegen die Außenministerin ist kein Einzelfall. Die deutsche Zeitung "Bild" zitiert eine Studie der Betroffenenorganisation Hateaid aus dem Jahr 2021, die zeigt, dass Annalena Baerbock während ihres Wahlkampfes 5524 Tweets "mit potenziell beleidigender und verletzender Sprache" erhalten hat.

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