Streit um lange Haare
Soldat muss für falsche Frisur 3.000 Euro Strafe zahlen
Weil er seine zu einem Pferdeschwanz gebundenen Haare nicht schneiden lassen wollte, muss ein Oberstleutnant nun 3.000 Euro Buße zahlen.
Mit einer haarigen Angelegenheit musste sich die Bundesdisziplinarbehörde nun auseinandersetzen: Ein Oberstleutnant des Bundesheeres – er ist Abteilungsleiter für militärische Sicherheit – verstieß gleich mehrfach gegen das Haartracht-Verordnungsblatt.
In diesem heißt es: "Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Augen und Ohren dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden." Die Haartracht dürfe zudem den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern, müsse sauber und gepflegt sein.
Antrag beim Tag der offenen Kaserne
Nur Frauen dürfen Pferdeschwanz tragen
Der Abteilungsleiter für militärische Sicherheit verstieß gleich viermal gegen diese Verordnung (u.a. ist das Zusammenbinden der Haare ausdrücklich nur den Frauen erlaubt), sein Vorgesetzter erstattete daher im September 2023 Meldung an die Disziplinarbehörde: "Er trägt seit Kurzem die Haare zusammengebunden zu einem Stummel am Hinterkopf. In den vergangenen Monaten hat er sich die Haare entsprechend wachsen lassen, wobei er diese in der Regel bzw. nach Aufforderung so kurzgehalten bzw. mit Gel so zurückgekämmt hat, dass Augen und Ohren nicht bedeckt waren. Auch der Uniform- und Hemdkragen wurde bei aufrechter Kopfhaltung bis vor Kurzem nicht oder kaum berührt."
"Jetzt sind die Haare jedoch so lang, dass sie bei aufrechter Kopfhaltung den Uniform- und Hemdkragen überschreiten würden." Der Oberstleutnant habe "auch begonnen, die Haare zusammenzubinden, wobei einige Haare noch nicht ausreichend lang sind und daher links und rechts die Ohren bedecken", hieß es darin.
„Ich trage aus Überzeugung und persönlichen sowie familiären Gründen meine Haare länger als dort für Soldaten vorgegeben“
Bereits zuvor war der zweifache Vater von einem Brigadier aufgefordert worden, mit einem korrekten Haarschnitt zu erscheinen. Erst bat er um Bedenkzeit, dann wollte er der Aufforderung nicht nachkommen und erstattete schließlich Selbstanzeige.
In seinem Antrag führte der Oberstleutnant an, dass er nun einen Pferdeschwanz habe: "Ich trage aus Überzeugung und persönlichen sowie familiären Gründen meine Haare länger als dort für Soldaten vorgegeben, halte mich jedoch an die Richtlinien für das Tragen längerer Haare durch Soldatinnen." Er fühle sich gegenüber weiblichen Soldaten diskriminiert, das Verfahren solle klären, ob er benachteiligt werde.
3.000 Euro "milde" Strafe
Vor der Bundesdisziplinarbehörde gab der Soldat sein Geschlecht als divers an. Im System des Verteidigungsministeriums ist er jedoch als männlich eingetragen – daher gelten für ihn auch die (Haar-)Regeln für Männer. "Die objektive Schwere der Pflichtverletzung ist im oberen Bereich einzustufen", erklärte die Bundesdisziplinarbehörde. Der Oberstleutnant muss daher 3.000 Euro "milde" Strafe zahlen.
Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber der "Presse" erklärte, sei die Strafe rechtskräftig. Der Oberstleutnant hätte nun einen passenden Haarschnitt und sei wieder ein Mann. Der Hintergrund dazu: Da es für Diverse beim Bundesheer keine rechtliche Grundlage gibt, hätte er seinen Arbeitsplatz beim Militärkommando verlassen und auf eine zivile Stelle wechseln müssen.