MA 40 fordert 11.000 €

Sohn tot – Wienerin muss Mindestsicherung zurückzahlen

Nach dem Tod ihres Sohnes ist Helga S. entsetzt. Die MA40 forderte seine Mindestsicherung zurück. Von seinem Nachlass blieb fast nichts übrig.

Hannah  Maier
Sohn tot – Wienerin muss Mindestsicherung zurückzahlen
Helga S. musste rund 11.000 Euro Mindestsicherung ihres verstorbenen Sohnes zurückzahlen.
Fotos: Privat / Bildmontage: "Heute"

"Ich habe am Grabe meines Sohns versprochen, alles für meine Enkelin zu tun. Außer meinen Mann und mich hat sie niemanden mehr", erzählt Helga S. Als ihr Sohn im Alter von 42 Jahren Ende September plötzlich verstarb, war es ein Schock für die ganze Familie. Er war alleinerziehend. Die 15-jährige Tochter zog von Wien zu ihren Großeltern in den Bezirk Lilienfeld/Niederösterreich.

Die Familie hatte es nicht immer leicht, "doch wir haben zusammengehalten und alles durchgestanden", sagt Helga S. Ihr Sohn machte eine Lehre als Bürokaufmann und Verwaltungsassistent, fand aber 15 Jahre lang keine fixe Arbeit. Er hat nebenbei für Freunde immer wieder Jobs übernommen.

Kein Erbe – Angespartes Geld ist futsch

Zuletzt ging es bergauf. 2016 begann der alleinerziehende Vater bei einem Gewürzgroßhändler in Vösendorf zu arbeiten, danach bei einem Bandagisten in Meidling. Den Job hat er bis zu seinem Tod gemacht. Zuvor bezog er im Zeitraum von 2015 bis 2016 für neun Monate die Mindestsicherung, insgesamt rund 11.000 Euro. Diese musste Helga S. nach seinem Tod aber bis auf den Cent genau zurückzahlen. Sie ist empört: "Es ist das Erbe meiner Enkelin, das sehe ich nicht ein!"

Tatsächlich hat ihr Sohn mühevoll Geld angespart, um das Zimmer seiner Tochter zu renovieren und schön herzurichten. Zum Zeitpunkt seines Todes waren ungefähr 15.000 Euro auf seinem Konto, welche der Tochter vererbt worden wären. Kurz nach dem Tod des Vaters bekam Helga S. aber einen Bescheid von der MA 40, indem die Rückzahlung der bezogenen Mindestsicherung gefordert wurde.

Erklärung von der MA 40

Die Großmutter erhob Einspruch, doch dieser wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgelehnt. Seitens der MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht heißt es dazu auf "Heute"-Nachfrage: "Die MA 40 hat beim konkreten Fall überhaupt keinen Spielraum, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, so vorzugehen."

"Es sind jene Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Wiener Mindestsicherung durch Hilfegewährungen in den letzten zehn Jahren der Hilfeleistung entstanden sind, sofern die Zahlung aus dem Nachlass erlangt werden kann. Wenn kein Nachlass besteht, dann wird auch nichts zurückverlangt", wird erklärt. Die Großmutter findet das nicht fair: "Ich verstehe, wenn die gesetzlichen Bestimmungen so sind und danach gehandelt werden muss. In dem Fall meiner Enkelin ist das aber einfach nur traurig. Sie hat schon ihren Vater verloren. Das Geld wäre für ihre Zukunft eine wesentliche Stütze gewesen."

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Helga S.ist empört, dass sie nach dem plötzlichen Tod ihres Sohnes 11.000 Euro an die MA 40 zurückzahlen muss, obwohl das Geld eigentlich ihrer 15-jährigen Enkelin als Erbe zugestanden hätte
    • Die MA 40 erklärt, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, die Mindestsicherung zurückzufordern, wenn ein Nachlass vorhanden ist, was Helga S.als ungerecht empfindet, da das Geld für die Zukunft ihrer Enkelin wichtig gewesen wäre
    HTM
    Akt.