Prozess nach Strasshof-Bluttat

Sohn (27) aus gutem Hause soll Mutter erstochen haben

Im April 2023 soll ein 27-Jähriger aus gutem Hause seine Mutter (60) in Strasshof erstochen und seinen Stiefvater (70) schwer verletzt haben.

Sohn (27) aus gutem Hause soll Mutter erstochen haben
Anwältin Astrid Wagner bei Gericht in Korneuburg - sie vertrat den 27-jährigen Sohn.
Thomas Lenger

Mordprozess am Dienstag am Landesgericht Korneuburg: Ein 27-jähriger, arbeitsloser Maturant soll seine Mutter (60) Anfang April in Strasshof (Gänserndorf) erstochen und seinen Stiefvater (70) schwer verletzt haben. Beim Prozess in Korneuburg, bei dem jegliche Aufnahmen vom Prozess strikt untersagt waren, ging es in erster Linie um den Geisteszustand des 27-Jährigen. "Er hat seine Mutter im Wahn getötet", sagte seine Verteidigerin Astrid Wagner bereits vor der Verhandlung. 

Sohn soll Mutter erstochen haben - die Bilder vom Prozess am 9. Jänner 2024 am Gericht Korneuburg:

1/6
Gehe zur Galerie
    Im Gerichtssaal waren Fotos und Aufnahmen verboten.
    Im Gerichtssaal waren Fotos und Aufnahmen verboten.
    Thomas Lenger

    Laut Anklageschrift hatte der Betroffene die HAK und eine Mechanikerlehre abgebrochen, dann die Bürokaufmannlehre gemacht und Jahre später die Matura nachgeholt. Seine Freunde beschrieben ihn als glühenden Rapidfan und zurückhaltenden Computer-Zocker.

    Mit 15 Jahren hatte der Betroffene laut Anklageschrift begonnen, Zigaretten zu rauchen, mit 20 Jahren Cannabis. Zu seiner Mutter hatte der 27-Jährige ein sehr inniges Verhältnis, lebte zuletzt auch mit seinem Stiefvater, ein renommierter Unternehmer, und der 60-Jährigen unter einem Dach in Strasshof (Gänserndorf). Laut Schwester habe es abseits üblicher Streitereien nie ärgere Spannungen zwischen Mutter und Sohn gegeben. Aufgrund seiner Impfansicht soll sich der 27-Jährige in den "Coronajahren" zunehmend ausgegrenzt gefühlt haben. Er habe dem Datum 21. Dezember 2020 (Anm.: Saturn und Jupiter "trafen sich am Abendhimmel") eine immense Bedeutung zugeschrieben.

    Neben dem mystischem Datum haben ihn laut Anklage Gedanken an Aliens und den Weltuntergang gefesselt. So sehr sogar, dass er darüber ein Manuskript verfasste.

    "Ich weiß nicht mehr, wer Du bist"

    Drei Tage vor der Bluttat soll der 27-Jährige zur Mutter gesagt haben: "Ich weiß nicht, wer Du bist." Dann habe er einen Nervenzusammenbruch erlitten, sei dann aber wieder klar gewesen und habe schließlich seiner Mutter zu erkennen gegeben, dass er nun wisse, dass die 60-Jährige kein Alien sei.

    In der Nacht auf 3. April 2023 soll der Sohn an der Schlafzimmertüre seiner Eltern geklopft haben. Die Mutter ging leise vor die Türe, es kam zur Diskussion und zum Streit. Daraufhin soll der 27-Jährige laut Anklage vier Messer mit einer Klingenlänge von 20 bis 25 Zentimeter geholt und begonnen haben, mit hoher Intensität und völlig überraschend auf die 60-Jährige einzustechen. Nach den ersten Angriffen konnte die Schwerverletze um 4.55 Uhr noch den Polizeinotruf wählen, der Stiefvater hörte schließlich die Schreie und eilte seiner Gattin zu Hilfe. Der Unternehmer sah seinen Stiefsohn mit einer Gesichtsmaskierung und Messern in den Händen. Der 27-Jährige holte daraufhin sofort aus und versetzte auch dem 70-Jährigen mehrere Messerhiebe. Mit dem Mute der Verzweiflung, mit Händen und herumliegenden Kleidungsstücken, versuchte der 70-Jährige, die wilden Angriffe abzuwehren bzw. abzuschwächen.

    Tatort- und Mordermittler in Strasshof am 3. April 2023:

    1/14
    Gehe zur Galerie
      Ermittler am Tatort in Strasshof.
      Ermittler am Tatort in Strasshof.
      Lenger

      Die einschreitenden Polizisten zertrümmerten die Terrassentüre, der 27-Jährige flüchtete in sein Zimmer, kletterte aufs Dach und sprang rund sechs Meter in die Tiefe. Für die mit 30 Stichen übersäte Mutter kam jede Hilfe zu spät, sie verblutete vor Ort - die linke Halsschlagader war beispielsweise völlig durchtrennt. Der schwerverletzte Stiefvater überlebte dank einer Not-Operation, der 27-Jährige selbst überlebte den Sprung mit zahlreichen Brüchen.

      Einweisung für Sohn

      Der Betroffene (Anm.: heißt so, wenn die Person nicht zurechnungsfähig war und keine Strafe zu erwarten hat, außer eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum) zeigte sich von Anfang an geständig und kooperativ. Das Gericht sah den betroffenen Sohn zum Tatzeitpunkt als nicht zurechnungsfähig an, der 27-Jährige wurde in ein therapeutsich-forensisches Zentrum (früher: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) eingewiesen.

      Akt.