Bei einer AfD-Veranstaltung

"Södorf" – Gerald Grosz wegen Beleidigung vor Gericht

Bei einer politischen Veranstaltung der AfD am Aschermittwoch im Vorjahr beleidigte Gerald Grosz zwei deutsche Politiker. Jetzt muss er vors Gericht.

Lukas Leitner
"Södorf" – Gerald Grosz wegen Beleidigung vor Gericht
Gerald Grosz muss sich aufgrund mehrere Beleidigungen gegen deutsche Politiker vor dem Gericht verantworten. (Symbolbild)
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Der ehemalige BZÖ-Politiker Gerald Grosz muss sich am Montag vor einem deutschen Amtsgericht verantworten. Grund dafür, sind Anzeigen, weil er den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Politveranstaltung beleidigt haben soll.

Bei dem politischen Aschermittwoch der deutschen AfD im Vorjahr sollen die Beleidigungen stattgefunden haben. Den bayrischen Ministerpräsidenten bezeichnete Grosz als "Södolf", als "Corona-Autokrat, der kein Gewissen habe" und als einen "Landesverräter".

Auch vor dem deutschen Gesundheitsminister macht er nicht halt. Grosz soll also auch Lauterbach beschimpft haben, und zwar als "Horrorclown" sowie als "Vertreter von Gammelfleisch". Auch seinen Namen soll er wie schon bei Söder umgewandelt und ihn als "Karl Klabauterbach" beleidigt haben.

36.000 Euro Strafe

Aufgrund einer Anzeige Söders schaltete sich dann die Generalstaatsanwaltschaft München ein. Diese wirft Grosz eine "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung" vor, so wie es im deutschen Strafgesetzbuch steht. Weil der Strafantrag aber unter anderem formelle Mängel aufweist, lehnt Grosz das Angebot, eine Geldstrafe in der Höhe von 36.000 Euro zu zahlen, ab.

Grosz rechnet mit einer Verurteilung

Weiters wird bei der Verhandlung auch ein Verstoß gegen das bayrische Versammlungsgesetz geprüft. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts habe Grosz bei der AfD-Veranstaltung ein Jagdmesser bei sich getragen und das ist verboten.

Grosz selbst rechnet mit einer Verurteilung aufgrund der politischen Brisanz. Dennoch erklärte er sich schon vorher bereit, den ganzen gerichtlichen Instanzweg beschreiten zu wollen. Am Montagnachmittag soll es vom Amtsgericht in Deggendorf dann die erste Entscheidung geben.

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