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So reagiert Ex-Präsident Donald Trump auf die Anklage

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist wegen seiner Versuche, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl von 2020 zu kippen, angeklagt worden.

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Die Anklageschrift umfasst 45 Seiten: Ex-US-Präsident Donald Trump.
Die Anklageschrift umfasst 45 Seiten: Ex-US-Präsident Donald Trump.
IMAGO/Cover-Images

Ein Anwalt des früheren US-Präsidenten Donald Trump hat die neue Anklage gegen seinen Mandanten als eine "Attacke auf die Redefreiheit" bezeichnet. Er sehe in dem Vorgang auch "politische Fürsprache", sagte der Jurist John Lauro am Dienstagabend (Ortszeit) im Gespräch mit dem Nachrichtensender CNN. Es gehe nicht nur darum, seinen Mandanten strafrechtlich zu belangen, sondern dessen freie Meinungsäußerung zu unterdrücken.

Nach der Präsidentschaftswahl 2020 sei Trump von dessen Umfeld darüber informiert worden, dass "es Probleme" gegeben habe. Der damalige Präsident habe zudem "in Echtzeit mitbekommen, wie sich die Regeln änderten, ohne dass sich die Parlamente der US-Staaten einschalteten", ergänzte Lauro. Sein Mandant habe sich damals zudem auf den Rat seines Anwalts John Eastman verlassen.

Am Donnerstag muss er vor Gericht erscheinen

Eastman gilt als Architekt eines juristischen Winkelzugs, der dem damaligen Präsident den Machterhalte sichern sollte. Trump soll am Donnerstag vor Gericht erscheinen. Ihm werden illegale Versuche der Einflussnahme auf das Ergebnis der Wahl 2020 zur Last gelegt; konkret ist er in vier Punkten angeklagt, darunter Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Sonderermittler Jack Smith warf ihm vor, mit seiner Mär vom angeblichen Wahlbetrug den Sturm seiner Anhänger aufs Kapitol am 6. Januar 2021 befeuert zu haben.

Das Strafverfahren gegen den Ex-Präsidenten wecke Erinnerungen an "Nazi-Deutschland in den 1930er Jahren, die frühere Sowjetunion und andere autoritäre, diktatorische Regime", erklärte ein Sprecher Trumps am Dienstagabend. Er nannte das Vorgehen zudem "unamerikanisch".

Trump soll am Donnerstag vor einem Gericht erscheinen. Anwalt Lauro sagte, es obliege der Richterin zu entscheiden, auf welche Weise dies geschehe. Sein Mandant könnte entweder virtuell oder persönlich vor das Gericht treten.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com