Gerichtsurteil
So groß muss ein Hotelbett im Urlaub sein
Weil das 5-Sterne-Hotel sein Versprechen aus dem Prospekt nicht vollends einhielt, bekam der Mann 15 Prozent seines Reisepreises zurück.
Ein Ehepaar aus dem deutschen Hamm (Nordrhein-Westfalen) freute sich auf seine Hochzeitsreise auf Mauritius. Zusammen mit drei Freunden wurde ein Doppel- und ein Dreibettzimmer in einem 5-Sterne-Hotel gebucht. Dort angekommen, verging den drei Freunden jedoch das Lachen. Denn statt der gebuchten drei Einzelbetten, gab nur zwei Betten mit je 1,40 Meter Breite. Also größer als ein Einzel- aber zu klein für ein Doppelbett.
70 Zentimeter zum Schlafen sind zu wenig
So mussten sich zwei ein Bett teilen – also hatte jeder 70 Zentimeter Platz zum Schlafen. Zu eng fand einer drei und reichte beim Amtsgericht Hannover Klage ein. Er bekam Recht. Das Gericht entschied, dass Reisende in einem Hotel, das der Veranstalter selbst mit fünf "Sonnen" bewertet, jeweils mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen dürfen.
734,60 Euro retour
Im Prospekt sei von einem "besonders hochwertigen Hotel" mit "komfortabler Ausstattung" die Rede gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Weil die angebotene Ausstattung nach Auffassung des Gerichts nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhält der Kläger 734,60 Euro zurück.