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Skurril – 55-Jähriger muss beweisen, dass er lebt

Weil er vor Jahren als "verschwunden und wohl tot" erklärt wurde, verfügt ein 55-jähriger Schweizer über keinen Pass und somit keine Identität mehr.

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Der 55-jährige Mann lebt in der Dominikanischen Republik, wo er ein Reparaturgeschäft für Handys führt.
Der 55-jährige Mann lebt in der Dominikanischen Republik, wo er ein Reparaturgeschäft für Handys führt.
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Schon vor rund zehn Jahren wurde ein 55-jähriger Aargauer für verschollen erklärt, weil er länger nicht auffindbar war. Er erhielt somit im 2013 von den Schweizer Behörden den Status "verschollen und wohl tot". Im Telefongespräch mit einem Journalisten des "Blick" soll er aber berichtet haben, dass er in der Dominikanischen Republik lebt und dort ein Handy-Reparaturshop in einem lokalen Einkaufszentrum führt.

Das Problem: Weil er in der Schweiz offiziell nicht mehr existiert, kann er seinen Pass nicht erneuern. Dies wiederum führe dazu, dass er seinen Aufenthaltsstatus in der Karibik nicht regulieren könne. Zu der verlorenen Identität kam es anscheinend, weil sich der Mann im 2003 nach der "unschönen" Trennung von seiner thailändischen Frau beschlossen habe, sein Leben hinter sich zu lassen und auszuwandern. Seiner Frau sagte er nichts – er verschwand. Und zwar so, dass auch die Polizei ihn nicht finden konnte.

Erbschaft des Vaters führt zum Status des Toten

Rund sieben Jahre später verstarb sein Vater und seine ehemalige Frau soll – um an dessen Erbe zu kommen – den Aargauer für verschollen erklärt haben. Dies ist unter anderem möglich, wenn die betroffene Person lange "nachrichtlos" abwesend war. Das Begehren wird vorab im "Amtsblatt" publiziert. Im Jahr 2013 ist das juristische Ableben des Auswanderers schließlich besiegelt, wie der "Blick" berichtet.

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    Im <strong>Jänner</strong> ist der <strong>Baia do Sancho</strong> in Fernando de Noronha, Brasilien (<em>im Bild</em>) besonders schön, aber auch der <strong>Siorarsuit Beach</strong> in Grönland, <strong>El Nido</strong> in Palawan auf den Philippinen, <strong>Dungeness</strong> im englischen Kent und <strong>Gokarna Beach</strong> im indidschen Karnataka.
    Im Jänner ist der Baia do Sancho in Fernando de Noronha, Brasilien (im Bild) besonders schön, aber auch der Siorarsuit Beach in Grönland, El Nido in Palawan auf den Philippinen, Dungeness im englischen Kent und Gokarna Beach im indidschen Karnataka.
    Getty Images/iStockphoto

    Doch als der "Tote" dann viele Jahre später – genauer im Juli 2021 – versucht, über die Schweizer Botschaft einen Antrag zur Aufhebung der Verschollenerklärung zu stellen, wird er abgeschmettert. Anfang Februar dieses Jahres berichtete dann die "Aargauer Zeitung" über den "skurrilen" Fall des Mannes.

    Kein Grund, in die Schweiz zurückzukehren

    Damit das Gericht sich aber überhaupt mit einem solchen Fall beschäftigt, hätte der 55-Jährige eine Rechnung über 500 Franken, rund 470 Euro, bezahlen sollen, die er über die Botschaft in Santo Domingo geschickt bekam. Dem "Blick" sagte er aber, dass er nicht einsehe, wieso er für "diesen Fehler" bezahlen solle, welchen die Schweizer Behörden verursacht hätten. Er sehe zudem keinen weiteren Grund, in die Schweiz zurückzukehren, da er ebenfalls nur "sporadisch" mit seinem Sohn in Kontakt stehe.

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