Niederösterreich
"Skandalös" – Mitarbeiter müssen Impfstatus offenlegen
Bei der Stadtgemeinde Tulln wird großen Wert auf eine Durchimpfung der Mitarbeiter gelegt. Die Freiheitlichen orten dabei aber "skandalöse" Methoden.
Eine sensible Frage sorge laut dem Freiheitlichen Bezirksobmann Andreas Bors seit Wochen für Spannung im Tullner Rathaus. Auf Anordnung des Bürgermeisters Peter Eisenschenk (ÖVP) werde dort seit geraumer Zeit von den Mitarbeitern der Stadtgemeinde der Impfstatus abgefragt.
"Mitarbeiter werden gedrängt"
„Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft über den Impfstatus. Es handelt sich dabei um datenschutzrechtlich besonders streng geschützte Informationen. Daher kann es nicht sein, dass die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Tulln einen Impf-Striptease ablegen müssen“, gibt sich Bors empört.
Mittels Einzelgesprächen versuche man außerdem die ungeimpften Mitarbeiter zur Impfung zu drängen. "Genug ist genug. Diese skandalösen Methoden gehören sofort eingestellt. Eine Corona-Impfung ist und bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung, zu der niemand gezwungen werden darf. Jeder muss selber über seinen Körper entscheiden dürfen", wettert der Tullner Gemeinderat.
Test oder Nachweis
In einer Stellungnahme aus dem Rathaus streitet man gegenüber "Heute" auch gar nicht ab, dass man über den Schutzstatus der Mitarbeiter Bescheid wissen will. "Im Rahmen der Covid-Präventionsmaßnahmen der Stadtgemeinde Tulln müssen die MitarbeiterInnen in der Personalabteilung einen Nachweis über die erfolgte Covid-Impfung abgeben oder alternativ Nachweise regelmäßiger Covid-Testungen erbringen", teilte man auf Nachfrage mit.
Die Vorgehensweise sei einerseits mit der Personalvertretung abgestimmt und lasse sich andererseits damit begründen, dass der Arbeitgeber ein gerechtfertigtes Interesse an der Kenntnis über die Infektionsgefahr habe, die von seinen Bediensteten durch diesen hochinfektiösen, meldepflichtigen Virus ausgehe. Bereits 90 Prozent der Stadtmitarbeiter seien geimpft.
Informationsgespräch mit Stadtarzt
Die Stadtgemeinde sieht sich als Dienstgeber im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern angehalten, über die Covid-Impfung zu informieren, die am verlässlichsten davor schützt, sich am Arbeitsplatz anzustecken. Dabei beruft man sich auf § 3 ASchG. Darin heißt es: "Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen."
"Nicht zuletzt" habe die Stadtgemeinde dafür zu sorgen, dass auch jene Mitarbeiter bestmöglich geschützt seien, die sich aufgrund von medizinischen Kontraindikationen nicht impfen lassen dürfen. Deshalb habe man für alle ungeimpften Personen im Juli eine Dienstbesprechung (aufgeteilt in zwei Gruppen) angesetzt, an der neben den Mitarbeiter lediglich Stadtarzt Dr. Franz Bichler teilgenommen habe. Zudem sei eine hohe Durchimpfungsrate auch nötig, um den Dienstbetrieb im Herbst zu sichern.