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Skandal im Gericht: "Prinz wollte uns Hoden abtrennen"

Prinz Ernst August von Hannover musste sich nach seinen Ausrastern im August 2020 vor dem Landesgericht Wels verantworten. Das Urteil fiel heftig aus.

David Slomo
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Prinz Ernst August vor Gericht.
Prinz Ernst August vor Gericht.
picturedesk.com

Damit hat der Skandal-Prinz wohl nicht gerechnet. Die Richterin heizte ihm nämlich ordentlich ein und beschloss zum Schluss: Zehn Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt! Dabei meinte sie streng: "Innerhalb dieser drei Jahre darf nichts mehr sein, sonst müssen Sie ins Gefängnis."

Grund für die Verhandlung waren Eskapaden im vergangenen Sommer. Ernst August betrank sich fahrlässig, bedrohte im Anschluss sein Haushälterpaar, beging Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als die Polizei eintraf, leistete er Widerstand.

Hinzu kamen noch die skandalösen Aussagen von Zeugen. So meinte ein Polizist, dass der Prinz nach dem Eintreffen mit einem Wetzstein auf seinen Kollegen losging. Nachdem dieser ihm aus der Hand geschlagen wurde, hätte er die Beamten als Nazis bezeichnet und sie mit dem Umbringen bedroht: "Wir gehörten umgebracht, die Familien von uns gehörten ausgerottet, wir wären gut genug, im Puff als Türsteher zu arbeiten, wir gehörten verstümmelt, unsere Hoden abgeschnitten.“

"Ich darf nicht in mein Zuhause?"

Eine Polizistin fügte hinzu, dass Ernst August mit einer Faustfeuerwaffe auf die Genitalien eines Beamten gezielt haben soll. "Das einzige, was ihm positiv anzurechnen ist, war, dass er uns mit 'Sie Arschloch' ansprach", so die Zeugin.

Wirklich adelig ist das nicht. Nun hat der Skandal-Prinz Auflagen bekommen, an die er sich halten muss: So darf er nicht auf sein Jagdschloss zurück und muss ab dem 15. April eine 14-tägige psychotherapeutische Behandlung zu absolvieren. In dieser Zeit darf er zudem keinen Alkohol trinken.

Bei der Verkündung rastete Ernst August schließlich aus: "Unmöglich! Ich darf nicht in mein Zuhause? Da lebe ich seit 50 Jahren!"

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