Versicherung zahlt nicht
Sirene reißt junge Frau aus Schlaf – Herzstillstand
Eine Frau hilft bei der Freiwilligen Feuerwehr, erleidet vor einem Einsatz einen Herzstillstand. Jetzt kämpft die Betroffene gegen ihre Versicherung.
Die junge Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wird in der Früh im Sommer 2021 vom Sirenenlärm aufgeweckt. Sofort springt sie aus dem Bett und läuft zu den Stiegen. Plötzlich stürzt sie und fällt mehrere Stufen hinunter. Tragisch: Sie erleidet einen Herzstillstand.
"Gott sei Dank hat sie ihr Freund gleich angerufen", sagt jener Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, der damals den Einsatz leitete, gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten". Grund für das Ausrücken: "Eine Person ist im Wald abgestürzt, hat sich den Fuß gebrochen und wir mussten sie bergen."
Frau wird 45 Minuten reanimiert
Sofort alarmiert der Mann die Rettung und beginnt, seine Freundin zu reanimieren. Ganze 45 Minuten wird die Frau wiederbelebt. Sie überlebt, ist seit diesem Zeitpunkt aber beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen. Besonders schlimm: Ihr Sehvermögen wurde dauerhaft mehr als halbiert.
Jetzt läuft seit zirka drei Jahren ein Rechtsstreit. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betrachtet den Vorfall nämlich nicht als Arbeitsunfall. Sie stützt sich auf mehrere Gutachten. Darin steht, dass eine Vorerkrankung nicht die Ursache für den Unfall sei. Sie schließt es aber auch nicht dezidiert aus.
"Wir müssen nun nachweisen, dass der Herzstillstand sowie die Folgeschäden durch den Alarm und nicht durch eine Vorerkrankung ausgelöst werden", erklärt die Linzer Rechtsanwältin Julia Schürz. Laut AUVA sind freiwillige Hilfsorganisationen in Österreich im Rahmen von Ausbildung, Übung und Einsatz beitragsfrei unfallversichert. Trotzdem will die Einrichtung der Verunfallten kein Geld zahlen. "Wir fühlen uns im Stich gelassen", zeigt sich der Kommandant verzweifelt.
Anspruch auf Rente abgelehnt
"Im Fall meiner Mandantin wurde der Anspruch auf Rente abgelehnt", so Schürz. Die AUVA möchte hingegen "medizinische Hintergründe" hinterfragen. Als gesetzliche Unfallversicherung sei man "nach Vorgabe des Gesetzgebers nur für die kausalen Unfallfolgen zuständig bzw. leistungspflichtig".
„Wir müssen nun nachweisen, dass der Herzstillstand sowie die Folgeschäden durch den Alarm und nicht durch eine Vorerkrankung ausgelöst werden.“
Laut Kommandanten ist die junge Frau vor dem Einsatz "pumperlgsund" gewesen: "Wenn man zu Hause im Bett liegt und die Sirene heult, dann ist es logisch, dass der Stresslevel steigt."
"Wir wollen die bestmögliche Absicherung für unsere Mitglieder und aktuell laufen diesbezüglich mit der AUVA Gespräch", erklärt das Landesfeuerwehrkommando. Der tragische Vorfall wird bald vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Linz verhandelt, ein Termin ist noch nicht fixiert.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine junge Frau, die bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist, erleidet einen Herzstillstand nachdem sie durch den Sirenenlärm aus dem Schlaf gerissen wird
- Obwohl sie 45 Minuten lang reanimiert wird und dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt, kämpft sie nun gegen ihre Versicherung, die den Vorfall nicht als Arbeitsunfall betrachtet
- Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weigert sich, für die Folgeschäden aufzukommen, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führt