36 Euro zu viel verdient
Single-Mama muss 1.135 € Mindestsicherung zurückzahlen
Weil sie um 36 Euro pro Monat zu viel verdient hatte, forderte die MA 40 nun 1.135 Euro wieder zurück.
Jahrelang bezog Alleinerzieherin Monika S. (45) Mindestsicherung, sprich eine Aufstockung auf ihr Gehalt in Höhe von monatlich 240 Euro. Doch im heurigen Juli traf die Wienerin förmlich der Schlag: Denn die MA 40 forderte von ihr 1.135 Euro zurück. Der Grund: Die 45-Jährige hatte um 36 Euro monatlich zu viel verdient.
36 Euro über der Mindestsicherungsgrenze
Die Teilzeit-Verkäuferin fragte daher bei der Behörde telefonisch nach. Dabei stellte sich heraus, dass ihr Lohn im ersten Halbjahr 2024 aufgrund einer Inflationsanpassung auf 1.192 Euro erhöht wurde. Die Grenze für Mindestsicherungsbezieher liegt allerdings bei 1.156 Euro – damit liegt sie um 36 Euro darüber.
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„Davon kann man unmöglich leben. Die Wohnung ist so teuer“
Die Nachzahlung bringt die Single-Mama nun in finanzielle Bedrängnis. Denn allein für die Miete inklusive Nebenkosten (1.050 Euro) geht beinahe der gesamte Lohn drauf. Nach Abzug aller Fixkosten bleiben der Teilzeitarbeiterin nur noch 190 Euro übrig. "Davon kann man unmöglich leben. Die Wohnung ist so teuer", meint die Mutter verzweifelt.
Weil ihr Lohn minimal über dem Betrag der Mindestsicherung liegt, fällt die Mutter auch um jede zusätzliche Unterstützung um, die im Zusammenhang mit der Mindestsicherung steht. Das betrifft beispielsweise den Anspruch auf den monatlichen Mobilpass, mit dem Mindestsicherungsbezieher wesentlich günstiger mit den Wiener Öffis fahren. Nach der Streichung muss die Mutter jetzt aber den vollen Preis einer Monatskarte berappen – das sind über 50 Euro monatlich.
Laut Online-Rechner keine Wohnbeihilfe
Bis vor kurzem hatte die Single-Mama noch Wohnbeihilfe von 2,64 Euro erhalten. Wie der Wohnbeihilfe-Checker bei der Alleinerzieherin aber im ersten Augenschein ergeben hat, habe die Alleinerzieherin keinen Anspruch mehr auf diese Unterstützung.
"Heute" fragte bei der zuständigen MA 50 nach. Demnach gibt es erst ab einem Mindesteinkommen von 1.467,92 Euro einen Anspruch auf die Wohnbeihilfe. Der Lohn der Teilzeitarbeiterin liegt hier eindeutig darunter. Indes gab der Mitarbeiter der MA 50 einen Hinweis – neben dem Lohn zählen für das Einkommen auch etwaige Alimentationszahlungen. Diese Zahlungen dürfte Monika S. ursprünglich nicht mitberechnet haben.
Wienerin vereinbarte Ratenzahlung
Fix hingegen ist, dass die 45-Jährige die 1.135 Euro zurückzahlen muss. Für die Teilzeitkraft ist das ein Vermögen, das sie unmöglich auf einmal aufbringen kann. Daher hat sie mit der Behörde eine Ratenzahlung vereinbart. Alles in allem muss die Mutter einer Tochter zwei Jahre lang monatlich 50 Euro zurückzahlen.
Auf den Punkt gebracht
- Eine Alleinerzieherin in Teilzeit verdient 40 Euro mehr und verliert dadurch die gesamte Mindestsicherung
- Aufgrund einer minimalen Lohnerhöhung von 40 Euro über dem Betrag der Mindestsicherung muss die Mutter nicht nur auf die gesamte Mindestsicherung verzichten, sondern auch eine Rückzahlung von 1.135 Euro leisten, was für sie eine enorme finanzielle Belastung darstellt