Wirtschaft

OGH-Urteil: Handy-Nutzern winkt jetzt Geld zurück

Ein Hammer-Urteil des OGH gegen Servicepauschalen könnte bald auch Handyverträge deutlich billiger machen und Kunden Geld zurück bringen.

Die Servicepauschale in Verträgen von Handy-Netzbetreibern könnten illegal sein. Symbolbild
Die Servicepauschale in Verträgen von Handy-Netzbetreibern könnten illegal sein. Symbolbild
Getty Images/iStockphoto

Servicepauschale – dieser Begriff ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum Unwort für viele Österreicher geworden. Besonders bei Handy-Verträgen heißt es genau schauen, denn ein günstiger Tarif ist oft mit einer saftigen Service-Pauschale unterfüttert. Das ist zwar gut für den Netzanbieter, aber schlecht für den Kontostand der Kunden.

Ein neues richtungsweisendes Urteil in Österreich hat das Potenzial diese unliebsame Servicepauschale komplett zu kippen – und könnte damit einen wahren Geld-(zurück)-Regen für die Kunden nach sich ziehen.

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    Bei den Preisen kommt man ins Schwitzen!
    Bei den Preisen kommt man ins Schwitzen!
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    Gegenleistung?

    Geklagt hatte die Arbeiterkammer Wien die Franchisenehmer von Cleverfit, da sie laut Juristin Gabriele Zgubic "neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag zusätzliche Gebühren ohne Gegenleistung verlangt haben". Cleverfit betreibt über 500 Fitnessstudios und zählt rund 900.000 Mitglieder in ganz Europa. Auch in Österreich ist die Kette eine der standortstärksten, alleine in Wien sind es ein schweißtreibendes Dutzend.

    Am Ende des Instanzenwegs stand der Oberste Gerichtshof, der den Verbraucherschützern nun Recht gegeben hat. Die Quintessenz des Richtspruchs: Sämtliche Zusatzkosten (Pauschalen) sind rechtswidrig! Also auch die unbeliebten Verwaltungs-, Servicepauschalen und Chipgebühren.

    Nun können alle Fitness-Freaks, die bei Clever Fit, Fit Fabrik, FitInn, Fit/One oder McFit eingeschrieben sind, Geld zurückfordern. Die Arbeiterkammer sammelt über ihre Webseite derzeit Schadensmeldungen und will Betroffene dann per E-Mail über die weitere Abwicklung informieren. Gegen andere Betreiber laufe der Rechtsweg noch, heißt es auf "help.orf.at" weiter.

    Womöglich auch Handyverträge betroffen

    "Wir beobachten generell, dass gerne ein günstiger Grundpreis angegeben wird, um dann mit möglichst vielen Zusatzgebühren mehr einzunehmen", klagt Zgubic. "Das nimmt ein bisschen überhand und mit diesem Urteil werden dem Grenzen gesetzt."

    Auch die sogenannte Servicepauschale, die alle sechs Monate verrechnet wurde, ist eben laut OGH gröblich benachteiligend und unzulässig. Das Urteil sei deswegen von noch größerer Dimension, als man denken würde: Die Regeln seien nun strenger "und das betrifft viele Verträge, nicht nur die Fitnessbranche" – darunter eben auch Handy-Verträge oder Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen.