Match wurde brutal

Schweres Foul: So viel kostet gebrochenes Kicker-Bein

Ein Kärntner (33) wurde vor zwei Jahren bei einem Match durch ein Foul schwer verletzt. Er klagte seinen Kontrahenten auf Schmerzengeld.

Österreich Heute
Schweres Foul: So viel kostet gebrochenes Kicker-Bein
Bei dem Foul erlitt der 33-Jährige einen Unterschenkelbruch. (Symbolbild)
Getty Images

Ein juristisches Eigentor schoss sich ein Kärntner mit einem Foul: Er fällte einen 33-Jährigen bei einem Match zwischen dem KSK Wörthersee/Pörtschach und Reichenau vor zwei Jahren derart heftig, dass der einen Unterschenkelbruch erlitt. Zudem hatte der Kicker Abdrücke von Schuhstoppeln, Zerrungen an den Sehnen und kann bis heute das betroffene Bein nicht mehr richtig belasten.

Als Konsequenz erhielt der Spieler die Rote Karte und wurde für vier Spiele gesperrt. Das war dem Opfer allerdings zu wenig. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, klagte der 33-Jährige seinen Kontrahenten auf 20.000 Euro Schmerzengeld und die Haftung für zukünftige Schäden. Seine Argumentation: Das Foul sei über das sportliche Maß hinausgegangen.

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    Zweite Verhandlung am Fußballplatz

    Beim Prozess hielten die beiden Kicker den Ball flach: Bei der zweiten Verhandlung direkt am Fußballplatz begegneten sie sich mit Respekt und zeigten sich betroffen. Der 33-Jährige war betrübt, weil er aufgrund seines Beinbruchs nie mehr Fußball spielen kann.

    Der Beklagte war erschüttert, weil er die schwere Verletzung verursacht hat. Er beteuerte vor der Richterin, dass er dem 33-Jährigen nicht schaden wollte. Er sei mit "gestrecktem Fuß in den Gegner hineingerutscht", alles sei so schnell gegangen. Ziel des Fouls sei gewesen, den Ball zu bekommen.

    10.000 Euro für Opfer

    Mittels außergerichtlicher Einigung erfolgte dann der Schlusspfiff der Causa: "Der verletzte Fußballer bekam 10.000 Euro von der Haftpflichtversicherung meines Mandanten. Meinem Klienten selbst sind keine Kosten entstanden. Die Prozesskosten übernahm die Rechtsschutzversicherung des Klägers", meinte Michael Hirm, der Rechtsanwalt des Beklagten, zur "Kleinen Zeitung". Auch die Gegenseite zeigte sich zufrieden: "Mit der Lösung können beide Seiten gut leben", so Peter Griehser, Anwalt des 33-Jährigen.

    red
    Akt.