"Wie eine Fackel gebrannt"

Schwerer Sauna-Unfall in Dornbirn – kaum Geld für Opfer

Rund 40 Prozent der Haut einer Frau sind bei dem Unfall verbrannt. Sie erhielt bisher nur 2.000 Euro Schmerzensgeld. Für ihren Anwalt ist das ein Witz

Dominik Mayer
Schwerer Sauna-Unfall in Dornbirn – kaum Geld für Opfer
In den Saunaofen wurde unverdünnter Vorlauf geschüttet.
Michaela Begsteiger / imageBROKER / picturedesk.com

Im Dezember 2023 nahm ein Saunagast des Stadtbads in Dornbirn hoch brennbaren Vorlauf mit in die Sauna. Ein weiterer Saunagast leerte die Flüssigkeit dann unverdünnt auf den Saunaofen. Die Folge war eine Stichflamme, die mehrere Saunagäste verletzte. Eine Frau erlitt dabei besonders schwere Verbrennungen. Einer Zeugin zufolge habe sie "wie eine Fackel gebrannt".

Schwere Verbrennungen

Die Frau wurde mit dem Hubschrauber ins Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen. Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen musste sie dann aber ins Universitätsspital Zürich verlegt werden. Dort wurde sie in den künstlichen Tiefschlaf versetzt und monatelang behandelt. Rund 40 Prozent ihrer Haut wurden bei dem Unfall verbrannt.

Anwalt übt scharfe Kritik

Die Frau hatte bisher lediglich 2.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Für ihren Anwalt, Nicolas Stieger, ist das "ein Witz der Sonderklasse". "Die Frau ist für den Rest ihres Lebens entstellt, sie hat ihren Job verloren und wird ihr Leben lang Schmerzen haben", so Stieger. Die 2.000 Euro würden nicht einmal die Benzinkosten der Tochter ins Spital nach Zürich decken.

Keine Verurteilung für Beschuldigte

Den hoch brennbaren Vorlauf brachte damals ein 88-Jähriger mit in die Sauna. Ein 43-Jähriger schüttete die Flüssigkeit dann unverdünnt auf den Saunaofen. Die Ermittlungen gegen die beiden wegen fahrlässiger Körperverletzung endeten schließlich mit einer Diversion. In Summe mussten sie 1.300 Euro an die Republik Österreich und zusätzlich jeweils 1.000 Euro an die Frau bezahlen.

"Es ist ein heller Wahnsinn, dass dieser Fall diversionell erledigt worden ist", sagt Anwalt Nicolas Stieger. Dadurch sei es schwieriger, auf zivilrechtlichem Wege Geld für seine Mandantin zu erkämpfen. Bei einer Verurteilung der Männer wäre der Frau dem Grunde nach Schadenersatz zugestanden, meint Stieger. Auch die Haftpflichtversicherungen der beiden Männer hätten bis heute keine Haftung anerkannt.

Klage wird vorbereitet

Für den Anwalt ist klar, dass auch das Stadtbad mitverantwortlich ist. "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und dass mir nichts passiert, wenn ich mir schon ein Ticket kaufe", meint Stieger.

Der Anwalt bereitet nun eine Klage vor. Stieger will sowohl die beiden Männer, die für die Stichflamme verantwortlich sind, als auch den Hallenbadbesitzer auf Schadenersatz klagen.

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    • Bei einem schweren Sauna-Unfall in Dornbirn im Dezember 2023 erlitt eine Frau Verbrennungen an 40 Prozent ihrer Haut, nachdem ein Saunagast hoch brennbare Flüssigkeit auf den Saunaofen schüttete.
    • Trotz der schweren Verletzungen und lebenslangen Folgen erhielt die Frau bisher nur 2.000 Euro Schmerzensgeld, was ihr Anwalt als unzureichend kritisiert; eine Klage gegen die Verantwortlichen und den Hallenbadbesitzer wird vorbereitet.
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