Arbeiterkammer half

Schwangere wird gekündigt – Chef sagt: "Pech gehabt!"

Knifflige Situation: Eine Angestellte erfuhr kurz nach ihrer Kündigung, dass sie schwanger war. Ihr Chef wollte das nicht akzeptieren, die AK half.

Oberösterreich Heute
Schwangere wird gekündigt – Chef sagt: "Pech gehabt!"
Erst nach ihrer Kündigung erfuhr eine Angestellte, dass sie zu dem Zeitpunkt schon schwanger war. (Symbolbild)
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Mit dem Eintritt der Schwangerschaft beginnt der Kündigungsschutz. Aber was passiert, wenn man erst nach der Kündigung erfährt, dass man zu dem Zeitpunkt schon schwanger war? Genau vor dieser Situation stand eine Angestellte in Wels.

Acht Jahre lang arbeitete die Frau in einem Büro, bevor sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Drei Wochen später erfuhr sie bei einem Arztbesuch, dass sie schwanger ist – und es schon zum Zeitpunkt ihrer Kündigung war.

Durch Verzögerungen im Krankenhaus konnte sie die ärztliche Bestätigung erst fünf Tage später an ihren ehemaligen Arbeitgeber übermitteln. Der meinte dann nur knapp: "Pech gehabt!" Sie habe die Bestätigung zu spät geschickt.

Die Betroffene wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Arbeiterkammer Wels. Mit Erfolg: Durch das Einschreiten der AK konnte der Arbeitgeber zum Einlenken bewegt werden.

"Arbeitgeber rasch in Kenntnis setzen"

Die Büroangestellte hat dank der Hilfe nun wieder ein aufrechtes Dienstverhältnis. Damit kann sie auch das ihr zustehende Kinderbetreuungsgeld beziehen.

"Damit der Kündigungsschutz und die besonderen Schutzvorschriften wirken, muss man den Arbeitgeber so rasch wie möglich über eine Schwangerschaft in Kenntnis setzen", empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Angestellte in Wels erfuhr drei Wochen nach ihrer Kündigung, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, und wandte sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer, nachdem ihr Chef die ärztliche Bestätigung nicht akzeptierte
    • Dank des Eingreifens der Arbeiterkammer konnte der Arbeitgeber zum Einlenken bewegt werden, und die Angestellte hat nun wieder ein aufrechtes Dienstverhältnis
    red
    Akt.