Keine Frühkarenz

Schwangere muss trotz Blutungen weiter arbeiten

Obwohl Tanja H. während ihrer Schwangerschaft Blutungen und starke Schmerzen erlitt, wurde ihr keine Frühkarenz, sondern nur Krankenstand, gewährt.

Rhea Schlager
Schwangere muss trotz Blutungen weiter arbeiten
Die 35-Jährige erlitt bisher zwei Fehlgeburten.
Getty Images/iStockphoto/privat

Ulrich H. und seine Frau Tanja (Namen von Redaktion geändert) mussten schon einige Schicksalsschläge verarbeiten, erzählt er im Gespräch mit "Heute". Denn von bisher fünf Schwangerschaften waren zwei Fehlgeburten. Nun ist die 35-Jährige erneut schwanger, jedoch traten in der 10. Schwangerschaftswoche angstmachende Komplikationen auf, so der werdende Vater.

"Meine Frau wurde am 3. Jänner mit starken Schmerzen und Blutungen im Unterbauch mit der Rettung in die Klinik Hietzing gebracht", beginnt Ulrich H. seine Erzählungen. "Sie ist Stiegenhausreinigungskraft und war an dem Tag in der Arbeit."

Kriterien nicht erfüllt

Im Krankenhaus wurde die 3-fach-Mama von einer Gynäkologin untersucht, die zwar bestätigen konnte, dass es dem Baby gut gehe, es jedoch sehr tief liegen würde und sich Tanja H. deshalb dringend schonen sollte (Dokument liegt "Heute" vor). Auch ein Gespräch bei der eigenen Gynäkologin wurde von der Ärztin empfohlen, um der 35-Jährigen die Möglichkeit zu einer Frühkarenz zu geben.

"Am 11. Jänner waren wir dann bei dem Termin im Gesundheitszentrum Floridsdorf", berichtet Ulrich H. weiter. "Nach einer Untersuchung war die Ärztin aber der Meinung, dass meine Frau die Kriterien für eine Frühkarenz nicht erfüllt. Wie kann das sein?" Der Familienvater ist ratlos, denn seit der Untersuchung im Krankenhaus, habe Tanja H. "immer wieder Schmerzen" und müsse nun trotzdem ihrer "körperlich anstrengenden Arbeit" nachgehen.

Ab wann in Frühkarenz?

Laut der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) kann das Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt werden. Würde bei der Arbeit eine Gefährdung für das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bestehen, "so darf die werdende Mutter zu keinerlei Tätigkeit mehr herangezogen werden", heißt es auf der Homepage der WKO.

Erbrechen, Kreuzschmerzen, Blutungen in der Frühschwangerschaft (Anmerkung der Redaktion: So wie im Fall von Tanja H.) und niedriger Blutdruck mit Kollaps-Neigung stellen keine Freistellungsgründe dar, sondern begründen einen Krankenstand, steht es weiter.

rhe
Akt.