Österreich
Anzeige nach Schüssen auf Gänse in Hohenau
Eine Serie von verletzten und toten Blässgänsen in NÖ und im Burgenland führt in der von Vier Pfoten geführte Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) zu Aufruhr.
In einem Fall einer angeschossenen Blässgans aus Hohenau (Bezirk Gänserndorf) hat die EGS rund um den wissenschaftlichen Leiter Dr. Hans Frey nun Anzeige erstattet.
Eine zweite Blässgans wurde tot, ebenfalls in Hohenau, gesichtet – ein Zusammenhang liegt nahe. Ein dritter Fall, ebenfalls ein angeschossenes Tier, fand im Seewinkel im Burgenland statt: Bei der Untersuchung des Blutes auf Blei wurden erhöhte Bleiwerte festgestellt, was den Verdacht auf illegales Bleischrot nahelegt.
Blässgänse sind in Niederösterreich ganzjährig geschont und dürfen nicht geschossen werden. Im angrenzenden Burgenland dürfen sie sehr wohl geschossen werden – allerdings nur mit bleifreier Munition.
Verletzte Gans von der Polizei in Hohenau abgeholt
Die verletzte Blässgans aus Hohenau wurde vom EGS-Team am 24. Jänner in der Früh von der Polizeistation Hohenau abgeholt. „Sie hat sehr stark geblutet. Beim Röntgen stellte sich heraus, dass sie ein Schrotkorn im Bein hat. Außerdem hatte sie einen riesigen Bluterguss am Flügel", berichtet Vier Pfoten-Expertin Brigitte Kopetzky. Die Gans wurde in der EGS notversorgt, einschließlich Infusion, und am nächsten Tag an die Veterinärmedizinische Universität Wien überstellt. Dort wurde in Vollnarkose das Geschoss herausoperiert. „Die Gans ist jetzt wieder bei uns, es geht ihr den Umständen entsprechend gut. Sie frisst brav, und wir sind optimistisch, dass sie wieder freigelassen werden kann", so Kopetzky.
Außerdem informierte ein ortsansässiger Ornithologe EGS-Leiter Dr. Frey, dass in einem Becken der ehemaligen Zuckerfabrik Hohenau am selben Tag eine tote Blässgans auf einer Eisscholle schwimmend gefunden wurde. Der Vogel konnte leider nicht geborgen und untersucht werden. „Der Verdacht liegt nahe, dass ein Zusammenhang zwischen den beiden Tieren besteht und diese Gans auch geschossen wurde", sagt EGS-Leiter Frey.
Blässgans wurden drei Schrotkörner herausoperiert
Ebenfalls am selben Tag erhielt die EGS aus dem Seewinkel im Burgenland noch eine Meldung über eine angeschossene Blässgans. Diese Gänse dürfen im Burgenland geschossen werden, allerdings nur mit bleifreier Munition. An der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurden der Blässgans drei Schrotkörner herausoperiert, eines aus dem Bürzel, eines aus dem Patagium (Flügelspannhaut) und eines aus dem Carpalgelenk (Handgelenk).
„Das Schrot hat das Gelenk ziemlich zertrümmert. Die Gans wird laut Prognose der Veterinärmedizinischen Universität nie mehr fliegen können", so Frey.
Bei der Untersuchung des Blutes auf Blei wurden außerdem erhöhte Bleiwerte festgestellt. „Das ist zwar kein Beweis für die Verwendung von Bleischrot, aber es ist sehr verdächtig. Wir werden die Schrotkörner demnächst zu einer Untersuchung schicken", kündigt Frey an. Der Gans geht es im Moment nicht sehr gut. Sie ist sehr ruhig und frisst schlecht, was wahrscheinlich am Blei liegt.
"Elendiger Tod wird in Kauf genommen"
„Es ist nicht nur skandalös, dass in Niederösterreich geschützte Arten illegal geschossen werden, sondern auch, dass bei der Jagd auf Gänse in Kauf genommen wird, dass diese Tiere nur angeschossen werden und dann irgendwo elendig umkommen. Einer der Gründe dafür ist das extrem dichte Gefieder der Gänse, das die Geschosswirkung abdämpft. Aber auch die Art der Bejagung ist Ursache: Immer wieder werden wir von Tierfreunden informiert, dass nach gewissen Jagden etliche Tiere flugunfähig und verwundet am Wasser schwimmen. In den seltensten Fällen gelingt es, die Vögel zu bergen. Wenn dann auch noch mit Bleimunition geschossen wird, erleiden auch Seeadler oder andere Beutegreifer, für die ein verletzter Vogel natürlich eine leichte Beute ist, eine Bleivergiftung. So wird das Leid weiter vergrößert", kritisiert Dr. Hans Frey gängige Jagdpraktiken.
Allgemein ist es laut Dr. Frey unverständlich, wieso eine Art, die in Niederösterreich als geschützt gilt, im Burgenland bejagt werden darf. (wes)