Umgang mit Wölfen in NÖ
Schuss erlaubt! Wenn der Wolf zwei Mal kommt
Seit heuer gilt eine neue, strengere Wolfsverordnung in NÖ. Wenn ein Wolf zwei Mal in der Woche tagsüber auftaucht, dar geschossen werden.
Die neue, strengere Wolfsverordnung wurde vor kurzem umgesetzt. Ein junger Wolf war in den vergangenen Tagen mehrmals in Bad Kreuzen (Bez. Perg, OÖ) nahe eines landwirtschaftlichen Betriebs gesichtet worden. Dann startete das Land die Aktion scharf: Seitdem konnte Isegrim gejagt werden. Mit Erfolg: Dienstag Früh schnappte die Falle zu: 45 Meter von einem Wohnhaus entfernt wurde der Wolf erschossen - mehr dazu hier.
"Der Wolf ist kein Kuscheltier"
Auch in Niederösterreich nähert sich der Wolf immer wieder Siedlungen und landwirtschaftlichen Betrieben. Im Waldviertel wurden jetzt an die Bevölkerung Verhaltensmaßnahmen ausgeteilt, wenn sie einen Wolf sehen. Dabei geht klar hervor: Wenn der Wolf sich binnen einer Woche zwei Mal tagsüber Siedlungen nähert, darf geschossen werden.
"Denn Leuten muss bewusst sein, dass der Wolf kein Kuscheltier ist. Er ist und bleibt ein Raubtier. Er darf weder gefüttert noch angelockt werden", heißt es. Sobald sich das Tier als "Problemwolf" darstellt, ist eine Entnahme gerechtfertigt. Eine Sichtung muss immer gemeldet werden. Entweder der Jägerschaft oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Auch Risse müssen gemeldet werden - mehr dazu hier.
Aber laut Experten dürfe man den Wolf nicht als "den Bösen" hinstellen. Man dürfe nicht vergessen: "Der Wolf wird nicht wieder verschwinden. Und Schießen wird das Problem nicht lösen."