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Schüler klagt gegen Noten – und bekommt recht
Ein Schüler, der schlechte Betragensnoten bekommen hatte, klagte dagegen. Das Gericht teilte seine Auffassung.
Wer in seinem Schulzeugnis eine schlechte Note erhält, fühlt sich oft ungerecht behandelt. Ein Schüler in Sachsen ging nun wegen einer seiner Meinung nach ungerechtfertigten schlechten Beurteilung vor Gericht – und bekam recht.
Konkret hatte der Schüler der 9. Klasse gegen die sogenannten "Kopfnoten" geklagt – hiermit werden Fleiß, Betragen, Mitarbeit und Ordnung der Schüler bewertet (bei uns Betragensnoten).
Der Fall im Detail: Der Schüler wurde als Integrationsschüler sonderpädagogisch gefördert. Am Ende der 9. Klasse hat er für die Bereiche Betragen, Fleiß und Mitarbeit eine 3 bekommen und für den Bereich Ordnung eine 2.
Der Jugendliche wollte sich für eine Lehrstelle bewerben und dafür ein Zeugnis ohne Kopfnoten ausgestellt bekommen. Diese würden einen falschen Eindruck vermitteln und seien diskriminierend.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass für Kopfnoten in Zeugnissen von Schülern, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, die Rechtsgrundlage fehlt. Der Grund: die Noten würden einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl der Schüler darstellen. Immerhin sind sie für mögliche künftige Chefs einsehbar. Der Schüler befürchtete, dass Bewerber mit besseren Kopfnoten bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben.
Bei vielen löste das (nicht rechtskräftige) Urteil Verwunderung aus. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) etwa: Dort hieß es, dass Kopfnoten für Firmenchefs keine Rolle spielen würden.
Der Landesschülerrat sprach sich indes dafür aus, dass die Kopfnoten überhaupt abgeschafft werden. Sie seien für Außenstehende ohnehin nicht nachvollziehbar und würden Charakter, Persönlichkeit, familiäre Situation und außerschulische Lebensumstände kaum berücksichtigen.
Ausführlicheres zum Fall des Schülers erfahren Sie im Video. (red)