Riesen-Ärger bei der AK

Schülerin (17) arbeitet 4 Wochen, kriegt nur Gutschein

Dicke Luft bei der Arbeiterkammer. Eine Schülerin musste ein Pflichtpraktikum machen, arbeitete vier Wochen, Vollzeit. Lohn: Ein Gutschein.

Oberösterreich Heute
Schülerin (17) arbeitet 4 Wochen, kriegt nur Gutschein
Die Schülerin bekam statt Geld einen 150-Euro-Gutschein. Dann fragte sie doch noch bei der AK nach.
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Der Fall sorgt für Kopfschütteln: eine 17-jährige Schülerin musste in den Sommerferien ein Pflichtpraktikum machen. Die AK schildert den Fall: "Sie arbeitete vier Wochen lang Vollzeit bei einer kleinen Gebäudetechnikfirma in Steyr, machte allgemeine Bürotätigkeiten, bearbeitete Lieferscheine, erstellte Listen und war auch im Bereich Marketing und Mediendesign tätig."

Kurz nach Ende der vier Wochen wurde der jungen Frau dann gesagt, dass sie keine Entlohnung erhält, weil die Firma das Pflichtpraktikum nicht als Arbeitsverhältnis gelten lassen wollte.

"Es wurde ihr weiters bestätigt, dass sie sehr ordentlich gearbeitet hat und dafür eine Belohnung bekommen sollte – einen Einkaufsgutschein in der Höhe von 150 Euro für vier Wochen Arbeit."

Schülerin fragte erst nach einem Jahr nach

"Leider ließ sich die Schülerin mit dem Gutschein abspeisen", so die Arbeiterkammer. Erst nach rund einem Jahr sei sie dann auf Anraten ihrer Schule auf die Idee gekommen, bei der Arbeiterkammer Steyr nachzufragen.

Die AK prüfte die Sache sofort und stellte fest, dass von der Firma keinerlei Meldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorlag. Die Schülerin hatte auch keine schriftliche Lohnabrechnung erhalten.

Obwohl dem zuständigen AK-Experten von Anfang an bewusst war, dass die Verfallsfrist von sechs Monaten längst vorbei war, wollte er nichts unversucht lassen und forderte von der Firma eine Entlohnung laut Kollektivvertrag des Metallgewerbes für die Schülerin.

"Daraufhin teilte das Unternehmen mit, dass die Arbeit aus Schulungszwecken erfolgte und nicht zum Vorteil der Firma war."

So brachte die AK Steyr Klage beim Arbeitsgericht ein und forderte Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.

Die Klage wurde aber abgeschmettert. Begründung: Die Forderungen seien verfallen, weil die im Kollektivvertrag festgesetzte Sechs-Monats-Frist ungenutzt verstrichen sei. Die AK versuchte es weiter und ging in Berufung. Doch auch das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.

AK will Ende der Verfallsfristen

"Leider hat die Schülerin ihre Ansprüche nicht fristgerecht schriftlich geltend gemacht und hat den Angaben der Firma geglaubt, dass ihr nichts zusteht. Unseren rechtlichen Argumenten, wonach trotzdem Zahlungspflicht bestanden hätte und dass der Einwand des Verfalls durch die Firma rechtswidrig erfolgte, wurde leider nicht gefolgt. Wir raten, sich rechtzeitig über Pflichtpraktika und Ferialarbeit zu informieren. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass solche Verfallsfristen abgeschafft gehören", fordert AK-Präsident Stangl.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 17-jährige Schülerin musste ein Pflichtpraktikum in den Sommerferien machen und arbeitete vier Wochen lang Vollzeit bei einer Gebäudetechnikfirma
    • Nach Abschluss erhielt sie nur einen 150-Euro-Einkaufsgutschein als Belohnung, obwohl die Arbeiterkammer feststellte, dass die Firma keine Meldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse gemacht hatte und die Schülerin keine schriftliche Lohnabrechnung erhalten hatte
    • Trotz Klage und Berufung wurde die Forderung nach Gehalt und anderen Leistungen abgelehnt, da die Verfallsfrist von sechs Monaten überschritten war
    • Die Arbeiterkammer fordert das Ende solcher Verfallsfristen
    red
    Akt.