Sport
Schröcksnadel, Gandler und Mayer freigesprochen
In Susa nahe Turin wurde heute im seit September 2009 laufenden Doping-Prozess ein Urteil gefällt. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel, Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer und ÖSV-Sportdirektor Markus Gandler wurden freigesprochen. Der frühere Langlauf-Trainer Emil Hoch und die beiden Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann erhielten bedingte Verurteilungen und Geldstrafen.
Im italienischen Doping-Prozess wegen der Vorfälle bei den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 gegen aktuelle und frühere Mitglieder des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) hat es am Freitag in Susa sechs Freisprüche und drei Verurteilungen gegeben. Freisprüche gab es für ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel, Sportdirektor Markus Gandler, Ex-Trainer Walter Mayer, Sportmediziner Peter Baumgartl sowie die beiden Langläufer Martin Tauber und Jürgen Pinter.
Hohe Geldstrafen für Hoch, Perner und Rottmann
Der Liechtensteiner Hoch wurde zu einem Jahr und acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 26.000 Euro verurteilt. Der Olympia-Dritte Perner wurde mit einem Jahr und sechs Monaten sowie 23.000 Euro sanktioniert, Ex-Weltmeister Rottmann mit einem Jahr und vier Monaten sowie 20.000 Euro. Eine Urteilsbegründung war vorerst noch ausständig. Die Staatsanwaltschaft hatte allen Angeklagten Dopingpraktiken bzw. die Begünstigung derselben vorgeworfen und mehrjährige Haft- sowie Geldstrafen gefordert. Alle Angeklagten hatten sich unschuldig erklärt. Das Verfahren von Langläufer Johannes Eder wurde bekanntlich ausgeklammert, in diesem Fall wird es zu einem getrennten Urteil kommen.
Zur Urteilsverkündung reiste Markus Gandler, damaliger und auch jetziger ÖSV-Sportdirektor für Langlauf und Biathlon, an. Gandler, der bisher an fast allen Gerichtsverhandlungen teilgenommen hatte, gab zum Prozessauftakt eine spontane Erklärung ab. Darin beteuerte er vor Richterin Alessandra Danieli sein volles Vertrauen in die italienische Justiz. Er klagte jedoch, dass unabhängig vom Urteil sein Ruf durch den Prozess geschädigt worden sei.
Mit dem Urteil geht ein Verfahren zu Ende, das mit der bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin angeordneten Durchsuchung der Privatquartiere der ÖSV-Langläufer und -Biathleten begonnen hatte. Die von der Turiner Staatsanwaltschaft beauftragten Carabinieri stellten damals Blutdoping-Utensilien sicher. Mehrere der nun angeklagten Sportler und Funktionäre wurden deshalb später gesperrt oder von künftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen. Die lebenslange Olympia-Verbannung einiger Betreuer wurden mittlerweile wieder rückgängig gemacht.