Niederösterreich
Schockierende Bilder! Rinder verletzen sich gegenseitig
Eine neue Rindermast-Aufdeckung mit Beton-Vollspaltenboden aus den Bezirken Wr. Neustadt und Tulln gibt den Anlass für ein VGT-Kampagnenvideo.
Neues Bildmaterial aus zwei Rindermasten mit Beton-Vollspaltenboden aus den Bezirken Wr. Neustadt und Tulln in Niederösterreich zeigt das bekannte Tierleid: eng gedrängt stehen die Rinder auf hartem Spaltenboden über ihren eigenen Fäkalien. In der Enge kommt es zu Sozialkonflikten - die Tiere rammen sich gegenseitig oder bespringen einander. Weiche, eingestreute Liegeflächen gibt es nicht. Die Mastrinder müssen auf den teils scharfkantigen Spalten liegen.
Um die 100 Mastrinder leben jeweils in den beiden aufgedeckten Betrieben. Auch wenn die Bilder für viele Menschen schockierend wirken, entsprechen sie der Norm in der Rindermast in Österreich.
Video soll aufklären
Deshalb geht der Verein gegen Tierfabriken in einem neue Kampagnenvideo auf unterschiedliche Probleme der Rindermast ein, klärt über Alternativen auf und zeigt ungeschönte, echte Einblicke in die österreichische Rindermast.
Gesetzeswidrige Tierquälerei
Gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen oder Leiden zuzufügen und sie auf eine Weise zu halten, die den Tieren Schmerzen oder Leid zufügt. Alternative Haltungsformen wie Mehrflächenbuchten oder Tretmist-Ställe beweisen, dass eine bessere Unterbringung der Mastrinder ohne Vollspaltenboden auch kommerziell möglich ist. Gleichzeitig wird der tierquälerische Vollspaltenboden für Maststiere und Mastkalbinnen in der 1. Tierhaltungsverordnung explizit erlaubt. Das ist ein rechtlicher Widerspruch, der dringend aufgelöst werden muss!
VGT-Obmann und Kampagnenleiter DDr. Martin Balluch erklärt: "Gesetze, wie das Tierschutzgesetz, stehen über den jeweiligen Verordnungen, die das Gesetz expliziter ausführen. Eine Verordnung kann daher nichts erlauben, was im Gesetz schon verboten ist. Tierquälerische Haltung widerspricht dem Tierschutzgesetz. Folglich kann sie nicht in der Verordnung erlaubt werden. Das kann in einer Normenfeststellungsklage geklärt werden - leider sind Tierschutzvereine dafür nicht klagsberechtigt", erklärt
Der VGT fordert eine rechtliche Aufarbeitung dieses Missstands und eine Anpassung der 1. Tierhaltungsverordnung.
Rinder leiden auf Vollspaltenboden
Bereits in mehreren Studien, teils schon vor 15 Jahren, wurde belegt, dass die Haltung auf Vollspaltenboden zu Verletzungen und Erkrankungen führt und eine erhebliche Belastung für die Tiere darstellt. Besonders die Karpalgelenke sind auf Vollspaltenboden bei beinahe 100 Prozent der Rinder krankhaft verändert. Auch Verletzungen der Sprunggelenke kommen auf Vollspaltenboden deutlich häufiger vor als in Strohhaltung. Rund 70 Prozent der Rinder auf Vollspaltenboden haben verletzte Schwanzspitzen. Auch das Liegeverhalten ist auf Vollspaltenboden schlechter, was vor allem für die wiederkäuenden Rinder eine starke Belastung bedeutet.
Die Petition gegen den Vollspaltenboden fordert ein Ende von Vollspalten-Buchten, weich eingestreute Liegeflächen und mehr Platz.