Tierische Anzeige
Schluss mit ungeschützten Tieren auf der Alm
Tierschutz Austria reicht’s. Immer wieder werden Schafe auf österreichischen Almen verletzt, gefressen oder vermisst.
Tierschützer schielen schon länger mit Unbehagen auf die Almwiesen in Österreich, denn meist stehen dort unsere Nutztiere ungeschützt und sich selbst überlassen. Seit Mai sollen in Salzburg beispielsweise acht Schafe getötet, vier von einem Wolf verletzt worden sein und weitere vier als vermisst gelten. Tierschutz Austria erstattet jetzt aller Widrigkeiten zum Trotz Anzeige gegen Landwirte, die ihre Tiere ohne Schutz einfach auf den Bergen parken – denn dies ist eigentlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Behirtung oder Hunde
"Der Angezeigte hat es offensichtlich unterlassen, seine Schafe zu schützen, obwohl er dazu verpflichtet ist. Es gibt mehrere Sofortmaßnahmen zum Schutz der Nutztiere, unter anderem Herdenschutzmaßnahmen wie Behirtung und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Im Bereich vieler Almen kommt selbstverständlich eine Einzäunung nicht infrage, jedoch verstoßen die Landwirte, die Ihre Tiere ungeschützt auf Almen treiben, gegen das Tierschutzgesetz § 19 (Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen)", sagt MMag. Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
In unserer Galerie findest du die bekanntesten Herdenschutzhunde-Rassen:
Teuer für Steuerzahler
Die Erklärung von ganzen Weideschutzgebieten als "nicht schützbar", wie die Salzburger Maßnahmenverordnung, verstößt gegen die vorgeschriebene Einzelfallprüfung der FFH Richtlinie, gegen die ständige Judikatur des EuGH’s und gegen die Aarhus-Konvention, welche die Beteiligungsrechte am Verfahren für anerkannte Umweltorganisationen festschreibt. Österreich hat deswegen seit 2014 bereits ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig, welches dem Steuerzahler teuer kommen wird.
„Weideschutzgebiete sind keine legalen Wolf-Tötungszonen …“
"Weideschutzgebiete sind daher alles andere als legale Wolf -Tötungszonen – sie sind illegal und es besteht sogar der Verdacht, dass dadurch das Delikt des 181f StGB vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes erfüllt wird", führt Petrovic fort.
Angst vor dem Wolf? Dann Herdenschutz!
"Damit sollte es langsam jedem Nutztierhalter klar sein: Wer das Risiko von Rissen minimieren will, sollte sich umgehend mit Herdenschutz befassen. In Österreich wird kaum Herdenschutz, wie zum Beispiel durch Behirtung, fachgerechte Zäune oder Herdenschutzhunde, betrieben. Der Widerstand ist hierzulande groß und politischer Natur. Besonders landwirtschaftliche Standesvertretungen befeuern leider oft aktiv die Ablehnung von Herdenschutzmaßnahmen bei den Landwirten. Wölfe lernen jedoch durch Herdenschutz, Nutztiere zu meiden, und geben dieses Wissen weiter", erklärt die Tierschützerin plausibel.
Illegale Tötung vermutet
In Österreich leben aktuell geschätzt 50 Wölfe und im Frühjahr ziehen einjährige Jungwölfe auf Reviersuche aus Italien oder Slowenien durchs Land – entweder als Einzelgänger oder in einem der 7 ansässigen Rudel. Der Begriff Rudel ist in diesem Fall irreführend. Der renommierte Wolfsforscher Kurt Kotrschal erklärt, dass 5 dieser "Rudel" aus Paaren mit wechselnden Partnern bestehen und sich deshalb aktuell nicht fortpflanzen.
Da Wölfe in der Regel mit ihren verpaarten Partnertieren lebenslang zusammenbleiben, wird vermutet, dass viele der Tiere illegal getötet werden. Wölfe leben territorial und müssen deshalb nicht bejagt werden. Sie regulieren sich selbst. Gezielte Abschüsse von "Problemwölfen" sind nur dann EU-konform, wenn es davor eine strenge Einzelfallprüfung gibt und der Erhaltungszustand der Wölfe nachweislich günstig ist. Das ist jedoch weder für Salzburg noch für ganz Österreich der Fall.