Berufsverbot droht

Sanitäter rettet Leben, soll dafür bestraft werden

Sanitäter Tobias rettete einem Erstickenden das Leben, griff notgedrungen aber zu einem Gerät, das er noch nicht benutzen hätte dürfen.

Newsdesk Heute
Sanitäter rettet Leben, soll dafür bestraft werden
Tobias Marx (rechts) rettete Thomas Flora das Leben. Dafür soll er nun bestraft werden.
ORF2

Der 24-jährige Tobias Marx ist bereits seit zwei Jahren Rettungssanitäter beim Roten Kreuz in Innsbruck. Am 21. April kam es zu einem Einsatz, den er wohl nie mehr vergessen wird, berichtet das ORF-Magazin "Thema". Thomas Flora, 74, hatte sich an einem Stück Fleisch verschluckt, bekam keine Luft mehr. Im Lift am Weg nach unten, um der alarmierten Rettung näher zu sein, brach er zusammen.

Dort fand ihn auch der Sanitäter. Thomas Flora war bereits blau angelaufen und bewusstlos, lag am Bauch, das Stück Fleisch immer noch in seinem Hals festsitzend. Alle Versuche, die Atemwege freizubekommen, schlugen fehl.

Alternative: Tod

"Nachdem das im Rahmen unserer Ausbildung mit den Maßnahmen, die wir haben, leider nicht erfolgreich war, habe ich mich dann dazu entschlossen, dass ich mir Hilfsmittel holen muss." Der Notarzt war bereits am Weg, aber noch acht Minuten entfernt. Acht Minuten, die der bereits mehr als lebensbedrohlichen Situation ziemlich sicher ein Ende am Friedhof beschert hätten.

Der Sanitäter griff deswegen zum Laryngoskop, ein Gerät, mit dem man den Blick in den Rachen freilegen kann. So konnte er tatsächlich das Leben des Patienten retten. Nur: Dieses hätte er auf Grundlage seiner Ausbildung nicht verwenden dürfen. Das wusste er auch selbst, meldete den Vorfall deswegen seinen Vorgesetzten.

"Muss mit Konsequenzen rechnen. So ist das im Leben."

Auch der ORF begann zu recherchieren, machte einen "Thema"-Beitrag über die Befugnisse von Sanitätern. Noch während der Recherche meldete sich bei der Redaktion Thomas Fluckinger, Chefärztlicher Leiter beim Roten Kreuz Tirol. Er sagt: Sobald besagter Sachverhalt öffentlich werde, bestehe die Grundlage für ein Verwaltungsstrafverfahren. Im schlimmsten Fall steht am Ende ein landesweites Berufsverbot.

"Es geht darum, dass sich ein Sanitäter in seinem Handeln an das Regelwerk hält. Nur dann besteht für den Sanitäter Rechtssicherheit. Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gibt es Gesetze, an die man sich zu halten hat. Wenn man außerhalb handelt, muss man mit Konsequenzen rechnen. Das ist so im Leben."

Das Team vom Roten Kreuz Innsbruck inklusive Chefetage steht hingegen voll hinter ihrem Mitarbeiter, auch wenn er seine Konsequenzen minimal überschritten habe – um ein Leben zu retten, wohlgemerkt. Auch Tobias Marx selbst hätte deshalb "überhaupt keine Sorgen, das Gleiche nochmal zu tun".

Auf den Punkt gebracht

  • Der 24-jährige Rettungssanitäter Tobias Marx hat das Leben eines Mannes gerettet, indem er ein Gerät benutzte, das er laut seiner Ausbildung nicht verwenden durfte
  • Nun droht ihm ein Verwaltungsstrafverfahren und im schlimmsten Fall ein Berufsverbot, obwohl sein Team und die Chefetage des Roten Kreuzes in Innsbruck hinter ihm stehen
red
Akt.