Nicht gezahlt?
Salzburger Festspiele stehen nächste Woche vor Gericht
Die Salzburger Festspiele müssen sich noch im November wegen des Vorwurfs der Verletzung von Zahlungspflichten vor Gericht verantworten.
Die im Vorjahr angekündigte Musterklage gegen die Salzburger Festspiele u.a. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Zahlungspflicht im Zusammenhang mit Corona-Verschiebungen und -Absagen wird am 15. November vor Gericht verhandelt. Das gab "art but fair United", der Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik, am Montag bekannt.
Bislang hätten Künstler eine "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen müssen, um sich von den Festspielen in den Sommermonaten anstellen zu lassen. Sie sollten jedoch bereits davor Leistungen – etwa Teilnahme an Vorproben – für diese erbringen. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung in der Vorprobenzeit sei nicht erfolgt. Dies sei illegal gewesen, so der Vorwurf.
Zahlungspflichten verletzt?
"Bejaht das Gericht dies, so hätten die Salzburger Festspiele in weiterer Folge die Sozialversicherungspflicht über Jahrzehnte wegen Nichtversicherung der Vorprobenzeit missachtet", erklärte Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke bei der heutigen Pressekonferenz. Ziel der Musterklage sei es, dass künftig Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor von den Festspielen ab den ersten Vorprobetag "direkt und sozialversicherungspflichtig angestellt" werden.
Die "Verpflichtungserklärung" habe nicht der Mindestanforderung an einen Dienstzettel entsprochen. Laut dem Theaterarbeitsgesetz (TAG) seien Vorproben als Dienstantritt zu werten "und natürlich auch zu entlohnen und zu versichern", so Ablinger-Sperrhacke.
"Jedermann"-Kündigungen haben Nachspiel
Gut möglich, dass auch die jüngst bekannt gewordene Absage an das gesamte "Jedermann"-Team für kommendes Jahr noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird. Wie berichtet, wird Regisseur Michael Sturminger, der Hugo von Hofmannsthals Stück seit 2017 am Domplatz inszeniert, nicht mehr mit der Aufgabe betraut. Ebenso nicht Teil des Plans ist der heurige Jedermann, der Burgtheater-Schauspieler Michael Maertens.
"Ich nehme nicht an, dass das Ensemble das hinnimmt", so Rechtsanwalt Georg Streit zur APA. Natürlich müsse man sich – sollte es zu Klagen kommen – "im Detail anschauen, wer wem was zugesagt hat und ob es fixe Vereinbarungen gegeben haben kann". "Natürlich" würden auch mündliche Verträge gelten.
Klage gegen Bundestheater fix
Fix ist hingegen eine Klage gegen die Bundestheater-Holding: Gemeinsam mit dem Anwalt Roland Katary hat Ablinger-Sperrhacke nun eine Musterklage zum Thema "Provisionsteilung" angestrengt. Diese sei laut TAG "unter der Voraussetzung der Kenntnis der Vermittlungstätigkeit zwingend vorgeschrieben" und bedeutet, dass die Vermittlungsgebühr (von üblicherweise 10 Prozent der Netto-Gage) einer Agentur, die Künstler und Auftraggeber zusammenbringt, höchstens zu 50 Prozent vom Künstler zu zahlen ist, der Rest sei vom Theaterunternehmer zu begleichen.
"In der Ära [Ioan] Holender an der Wiener Staatsoper wurde der Theateranteil aber 'abgeschafft'", so Ablinger-Sperrhacke. Weitere Bundestheater sowie die Salzburger und Bregenzer Festspiele hätten ihre Anteile seit Jahren auch nicht bezahlt. Allein die Staatsoper würde sich so pro Jahr rund 700.000 Euro sparen.
Sehr wohl daran halten würden sich das Tiroler Landestheater, das Stadttheater Klagenfurt oder die Grazer Oper, erklärte der Kammersänger.