Unzulässige Parteispenden
Rechnungshof verteilt Geld – du entscheidest an wen
Der Rechnungshof spendet unzulässige Parteispenden von NEOS und SPÖ. Alle Bürger sind aufgerufen, wohltätige Zwecke vorzuschlagen.
Normalerweise wacht der Rechnungshof darüber, dass öffentliche Einrichtungen keine Gelder verschwenden. Dafür überprüfen die Kontrolleure Bund, Länder und Gemeinden. Einmal darf das oberste Kontrollorgan des Landes Glücksfee spielen – wenn Parteien unzulässig Parteispenden erhalten. Heuer werden so über 15.000 Euro vergeben. Wer sie bekommt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger.
Noch bis zum 5. Februar können Vorschläge zu den Spendenzielen eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass es sich um "mildtätige oder wissenschaftliche" Zwecke handelt. So will es das Parteiengesetz: Danach müssen unzulässige Spenden Parteien an Parteien dem Rechnungshof überwiesen werden. Dieser verteilt sie dann weiter. Mit über 15.300 Euro ist die Summe 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2022 wurden rund 6.000 Euro an folgende Organisationen verteilt: "e.motion", Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in schweren Lebenslagen, das Wiener Kinderhospiz und den Verein "Zellkern", der Familien von chronisch kranken Kindern unterstützt. Heuer soll das Geld Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen zugute kommen.
Das Geld kommt von NEOS und SPÖ
Die knapp 15.000 Euro dieses Jahr stammen aus unzulässigen Spenden an NEOS und SPÖ. Die NEOS zahlten 14.300 Euro an den Rechnungshof, nachdem mehrere Inserate, die als Sachspenden gezählt wurden, die maximale Spendensumme pro Person überschritten hatte. Rund 900 Euro kamen von der SPÖ, die sie unerlaubterweise von einem ausländischen Spender erhalten hatte.
Du kannst nun Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen das Geld bekommen soll. Bis zum 5. Februar werden Vorschläge per E-Mail unter [email protected], per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.