Problem mit der MA 35
Rechenfehler! Frau wartet Jahre auf Staatsbürgerschaft
Seit Jahren wohnt eine Iranerin in Österreich. Und obwohl sie alle Voraussetzungen dafür erfüllt, bekommt sie die Staatsbürgerschaft nicht.
Schon vor neun Jahren war Maryam (Name geändert) aus dem Iran nach Wien gekommen. Die junge Frau hat vier Jahre nach ihrer Ankunft einen positiven Asylbescheid bekommen, hat direkt danach begonnen zu arbeiten. Inzwischen ist sie verheiratet, hat ein Kind und eine Eigentumswohnung in Wien. Und seit Herbst 2023 auch endlich ihre Staatsbürgerschaft.
"Nicht genug Einkommen"
Ein langer Weg für Maryam, wie der "Falter" berichtet. Schon im Juli 2021 hatte sie sich erstmals an die MA 35 gewandt, um ihre Staatsbürgerschaft zu beantragen. Im April 2022 bekam sie einen Termin, um ihre Unterlagen abzugeben, kurz darauf die Einladung zum Staatsbürgerschaftstest. Danach herrschte aber lange Funkstille.
Erst im Frühjahr 2023 hörte Maryam wieder von der Einwanderungsbehörde. Ihre Sachbearbeiterin bestellte sie zu einem persönlichen Termin ins Amt. Angeblich gebe es Schwierigkeiten mit dem Staatsbürgerschafts-Antrag von Maryam. Sie könne nicht genug Einkommen nachweisen, laut der Behörde fehlten zwei Monate. Die Sachbearbeiterin riet der jungen Frau, ihren Antrag zurückzuziehen.
Staatsbürgerschaft nach zwei Jahren
Das tat Maryam auch, wie der "Falter" berichtet. Daheim ging sie ihre Unterlagen noch einmal durch. Für den Staatsbürgerschaftsantrag musste sie für die letzten sechs Jahre über einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten ein Einkommen nachweisen, was sie eigentlich auch getan hatte. Doch Maryam entdeckte den Fehler schnell.
Ärger wegen Sozialhilfe
Sie hatte von April bis Oktober 2019 Sozialhilfe bezogen. Anfang November bekam Maryam dann einen Vollzeit-Job, informierte auch das zuständige Sozialamt darüber. Trotzdem wurde ihr die Stütze weiter ausbezahlt. Maryam wandte sich erneut an das Sozialamt, doch sie bekam bis Februar die Sozialhilfe ausbezahlt. Im März kam dann die Rückforderung, Maryam zahlte die Sozialhilfe zurück. Das dürfte bei der MA 35 aber nicht aufgeschienen sein. Maryam musste nach diesem Fehler die Unterlagen neu einreichen, bekam erst Ende September 2023 ihren Staatsbürgerschaftsnachweis.
150.000 Staatsbürgerschafts-Verfahren
Von der MA 35 heißt es gegenüber "Heute", dass man zu dem konkreten Fall keine Auskunft geben könnte, da Maryam auch im "Falter"-Artikel anonym bleiben wollte. Jährlich würden etwa 150.000 Verfahren geführt. Grundsätzlich fragt die MA 35 dabei auch Informationen aus anderen Behörden ab. Sollten diese nicht mehr aktuell sein, sei man darauf angewiesen, dass die Kunden auf die Fehler hinweisen.
Grundsätzlich hätten Kunden auch das Recht, Anträge zurückzuziehen. Dafür entscheiden sie sich oft, um Gebühren zu sparen. Wird ein Antrag zurückgezogen, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Man kann jederzeit einen neuen Antrag stellen, allerdings fallen dafür auch neue Antragsgebühren an und der neue Termin gilt als Stichtag, zum Beispiel für Berechnungen. Die Anträge werden aber alle digital geführt und archiviert, im Falle eines neuen Antrags kann man auch auf die alten Daten zugreifen.