Finanzpolizei im Einsatz
Razzia in Barbershops bringt haarige Verstöße ans Licht
Schwerpunktaktion der Finanzpolizei bei Barbershops in Wien brachte 29 Verstöße in 34 Betrieben zum Vorschein. 11.250 Euro wurden einkassiert!
Bei einer Schwerpunktaktion von Barbershops in Wien Ende September konnte die Finanzpolizei insgesamt 29 Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen feststellen. Mehr als 11.000 Euro an ausstehenden Abgaben konnten eingebracht werden.
Schwarzarbeiter flogen auf
Insgesamt 34 Betriebe wurden auf ordnungsgemäße Beschäftigung der Dienstnehmer, die Einhaltung der Registrierkassenverordnung und die Abfuhr sämtlicher Abgaben geprüft. Dabei konnten 20 Übertretungen gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt werden. Vor allem geringfügig Beschäftigte waren davon betroffen. Darüber hinaus wurden zwei illegal beschäftigte Ausländer, vier Schwarzarbeiter sowie drei Personen, welche die Arbeitsaufnahme nicht beim AMS gemeldet hatten, angetroffen. Bei letzteren besteht daher der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, also Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld.
11.250 Euro in zwei Shops einkassiert
In neun Fällen entsprachen die Registrierkassen nicht den technischen Anforderungen. Auch kam ein Betrieb der Belegpflicht nicht nach. Bei zwei Barbershops konnten knapp 11.250 Euro an Abgabenschulden eingebracht werden.
Minister: "Beschwerden berechtigt"
"Die Schwerpunktaktion der Finanzpolizei zeigt jedenfalls einmal mehr, dass die Beschwerden der Branchenvertreter durchaus zu Recht bestehen. Die scheinbar so günstigen Preise mancher Barbershops werden durch Abgabenhinterziehung und Sozialleistungsbetrug zum Schaden der Allgemeinheit erst ermöglicht", so Finanzminister Magnus Brunner (VP).
Auf den Punkt gebracht
- Bei einer Schwerpunktaktion der Finanzpolizei in Wiener Barbershops wurden 29 Verstöße in 34 Betrieben festgestellt und über 11.000 Euro an ausstehenden Abgaben eingetrieben
- Die Kontrollen deckten zahlreiche Übertretungen gegen das Arbeitszeitgesetz, illegale Beschäftigungen und Verstöße gegen die Registrierkassenverordnung auf, was den Verdacht auf Sozialleistungsbetrug erhärtet