Verordnung in Kraft

Rauchen im Wald – jetzt drohen 7.270 Euro Strafe

Wegen der extremen Trockenheit gelten in weiten Teilen Niederösterreichs Waldbrandverordnungen. Bei Nichteinhaltung drohen harte Strafen.

Niederösterreich Heute
Rauchen im Wald – jetzt drohen 7.270 Euro Strafe
Feuerwehren bekämpften kürzlich einen Waldbrand im Bezirk Baden.
Freiwillige Feuerwehr St.Veit/Triesting

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Waldböden stark ausgetrocknet, wodurch die Waldbrandgefahr erheblich gestiegen ist. Trockene Zweige und Äste erhöhen das Risiko für Brände.

Auch die Stadt Krems hat daher ein Verbot für Rauchen und Feuerentzünden im Wald und in Waldnähe erlassen. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, Glasflaschen und Galsscherben ist untersagt.

Diese Strafen drohen

In den Wäldern ist das Rauchen und "jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten". Bei Missachtung der Verordnung drohen laut Forstgesetz Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen.

Rauchsäule! Feuerwehr verhinderte großen Waldbrand

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    Die Feuerwehr konnte im Bezirk Neunkirchen einen großen Waldbrand verhindern
    Die Feuerwehr konnte im Bezirk Neunkirchen einen großen Waldbrand verhindern
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    Wegen der zunehmenden Gefahr von Waldbränden waren in Niederösterreich mit Stand Anfang August für 16 Bezirke und zwei Statutarstädte Waldbrandverordnungen gemäß Forstgesetz erlassen worden. "Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten. Daher gilt: Hirn einschalten in unseren Wäldern, jetzt noch mehr als sonst", appelliert Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (VP).

    Mehrere betroffene Gebiete

    In den betroffenen Gebieten ist jegliches Entzünden von Feuer, einschließlich Lager- und Grillfeuer, sowie das Rauchen strikt untersagt. Auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben aufgrund ihrer Brennglaswirkung ist verboten. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist ebenfalls untersagt.

    Auch waldnahe Zonen erfasst

    Diese Vorschriften gelten sowohl im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich, der alle waldnahen Flächen wie Wiesen und Felder umfasst. Diese Bereiche sind besonders gefährdet, da die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers begünstigen können.

    Hirschwang: Archivaufnahme von Stephan Pernkopf (M.) und FF-Chef Dietmar Fahrafellner (r.)
    Hirschwang: Archivaufnahme von Stephan Pernkopf (M.) und FF-Chef Dietmar Fahrafellner (r.)
    NÖLV/Fischer

    Gestraft wird sofort

    Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Es ist nicht erforderlich, dass eine Übertretung einen Waldbrand verursacht. Bereits das Rauchen oder das Entzünden von Feuer in den genannten Zonen reicht aus.

    "Unsere Feuerwehren setzen schon seit Jahren auf die Spezialausbildung zur Waldbrandbekämpfung. Wir haben spezielle Waldbrandfahrzeuge angeschafft und über 200 Waldfachpläne ausgearbeitet. Die Kameradinnen und Kameraden sind vorbereitet. Doch besser ist es natürlich, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Und dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden anrichten", so Pernkopf weiter.

    Hier gilt Waldbrandverordnung

    Waldbrandverordnungen galten zuletzt in folgenden Bezirken und Magistraten: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Wiener Neustadt Bezirk sowie in den Magistraten Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt.

    Auf den Punkt gebracht

    • In weiten Teilen Niederösterreichs gelten aufgrund der Trockenheit strenge Waldbrandverordnungen, die das Rauchen und Feuerentzünden im Wald und in Waldnähe verbieten
    • Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen
    • Die Maßnahmen sollen die zunehmende Waldbrandgefahr aufgrund der Trockenheit eindämmen
    red
    Akt.