Erste Bilanz

Raserei: So viele Autos wurden bereits beschlagnahmt

80 Behörden sind für die Beschlagnahmungen nach hohen Tempo-Überschreitungen zuständig. Lenker von acht Bundesländern mussten ihr Auto abgeben.

Newsdesk Heute
Raserei: So viele Autos wurden bereits beschlagnahmt
Alle beschlagnahmten Fahrzeuge der Statistik wurden von Zivilstreifen und Kontrollen mit Laser-Messgeräten bemerkt. (Archiv)
BMI/Gerd Pachauer

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Das Innenministerium hat nun kaum zwei Monate später die erste Bilanz. Demnach wurden 21 Raser-Autos eingezogen. Personen in acht von neun Bundesländern waren betroffen.

Spitzenreiter Niederösterreich

Sieben und damit die meisten Fahrzeuge wurden in Niederösterreich konfisziert. In Tirol sind es drei, in Wien sowie den restlichen Bundesländern ein oder zwei Fahrzeuge. Nur in Salzburg gab es offenbar keine derartige Tempoüberschreitung, die von den Behörden wahrgenommen wurde.

Wie der Kurier berichtet, sind rund 80 verschiedene Verkehrsbehörden dafür zuständig. Dies wirkt sich auch auf die Statistik aus. Eine bundesweite Gesamtzahl der bestätigten Beschlagnahmungen könne zumindest aktuell laut Bundesministerium nicht ermittelt werden.

Die entsprechenden Kompetenzen sind nämlich bei den Ländern, Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektionen und dem Magistrat aufgeteilt. Die präsentierten Zahlen zeigen "lediglich einen Teil eines vermutlich viel größeren Gesamtbildes".

Schlupflöcher im Gesetz

Registriert werden demnach auch nur jene, die von Laser-Messgeräten oder Zivilstreifen erwischt wurden. Bei den 21 PKWs handelt es sich nur um vorläufige Abnahmen. Ob die Lenker sich endgültig von ihrem Fahrzeug trennen müssen, entscheidet die jeweilige Behörde.

Zur Versteigerung kommt es eher selten und unter gewissen Bedingungen gar nicht. So sind geleaste Fahrzeuge und jene, die beim Rasen nicht vom eigentlichen Besitzer gelenkt werden, fein raus. Offen bleibt zudem, ob und wie lange die neue Regelung hält. Rechtsexperten stellen infrage, ob sie verfassungskonform ist. Es ist wohl mit Einsprüchen von betroffenen Lenkern zu rechnen.

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    Bundesheer / OTS

    Auf den Punkt gebracht

    • In Österreich wurden 21 Autos aufgrund des Raser-Gesetzes beschlagnahmt
    • Diese Beschlagnahmungen wurden in acht Bundesländern durchgeführt
    • Eine bundesweite Gesamtstatistik kann derzeit laut Innenministerium nicht ermittelt werden
    red
    Akt.